Finanzanlagenvermittler: Anhörung zur geplanten BaFin-Aufsicht

Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages fand am 27. Mai 2020 die Anhörung zu dem geplanten Aufsichtswechsel von Finanzanlagenvermittlern mit Gewerbezulassung nach § 34 f Gewerbeordnung hin zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht statt.

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Norman-Wirth-2020-AfWNorman-Wirth-2020-AfWBundesverband Finanzdienstleistung AfW

Für die den Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. und damit für die unabhängigen Vermittler war auf Vorschlag der FDP-Fraktion als Sachverständiger der Geschäftsführende Vorstand, Rechtsanwalt Norman Wirth, vor Ort und stellte sich den Fragen der Abgeordneten.

Auch waren unter anderem Vertreter der BaFin, des DIHK, des Bundesverband Verbraucherzentrale, des Votum Verbandes dabei und aus der Wissenschaft per Video zugeschaltet der Branchenkenner Prof. Dr. Beenken.

Erhebliche zusätzliche Kostenbelastung

Mit dem geplanten Gesetz würde auf die Vermittler eine erhebliche zusätzliche Kostenbelastung zukommen. Der AfW verwies auch auf Umfrageergebnisse, wonach mehr als die Hälfte der Vermittler ihre Tätigkeit als unabhängige, kundenorientierte Dienstleister im Finanzanlagenbereich einstellen würden. Es konnte auch auf die bereits funktionierende Aufsicht besonders bei den IHKen verwiesen und die Vorteile der lokalen Aufsicht durch die IHKen hervorgehoben werden. Der AfW begrüßte die Bereitschaft der IHKen bundeseinheitlich die Aufsicht zu übernehmen.

Seitens der CDU/CSU, der FDP und auch der AfD wurde das Gesetzesvorhaben, insbesondere wegen der fehlenden Notwendigkeit und des Kostenaspektes äußerst kritisch hinterfragt. Es stellte sich klar heraus, dass es keine belegbaren Probleme bei der jetzigen Aufsicht gibt. Im Gegenteil: Die vom Votum-Verband eingerichtete Schlichtungsstelle verzeichnete für das ganze Jahr 2019 nur eine einzige, letztlich unbegründete, Beschwerde gegen einen Vermittler.

Norman Wirth dazu:

„Seitens der BaFin wurde durch die Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele geäußert, dass die BaFin von einem Rückgang der Zulassungen bei den Finanzanlagevermittlern um 50 % ausgeht. Sämtliche Angaben der Bundesregierung dazu gingen bisher weiterhin von 37.000 zu beaufsichtigenden Erlaubnisinhabern aus, auf die sich die entstehenden Kosten verteilen sollen. Das wäre nun hinfällig und hier wurde wohl auch möglicherweise wissentlich mit falschen Zahlen agiert. Diese Aussage war daher äußerst irritierend.“

Wie das Gesetzgebungsverfahren nun weitergehen wird, bleibt abzuwarten. Ein Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern scheint aktuell nicht in Sicht.

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