Banken: Verstoß gegen Corona-Schutzpaket für Kreditnehmer

Banken: Verstoß gegen Corona-Schutzpaket für Kreditnehmer
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Im März wurde ein Kreditmoratorium beschlossen, wonach Privatpersonen, die durch die Coronakrise in finanzielle Schieflage geraten sind, bei Krediten die Zahlung von Tilgung und Zinsen aufschieben können.

Allerdings halten sich laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht alle Banken und Sparkassen daran. So verlangt eine Volksbank in Nordrhein-Westfalen laut Verbraucherbeschwerde auch während der gesetzlich eingeräumten Aussetzung des Kredites weiterhin Zinszahlungen. Und auch der Bundesverband Deutscher Banken (BdB) empfiehlt Kreditinstituten trotz Kreditaussetzung auf Zinszahlungen zu bestehen.

Deswegen fordert der vzbv die Bundesregierung auf, gegenüber Banken und Sparkassen klarzustellen, dass sie sich in der Coronakrise nicht an ihren Kunden bereichern dürfen.

Klaus Müller, vzbv-Vorstand, sagt:

„Es darf nicht sein, dass sich Banken während der Krise an Verbraucherinnen und Vebrauchern bereichern. Wenn Geldinstitute trotz des Kreditmoratoriums Zinsen von ihren Kunden verlangen, ist das unsittlich und das Gegenteil dessen, was der Gesetzgeber wollte. Verbraucher sind durch die Corona-Krise unverschuldet in zum Teil existenzielle wirtschaftliche Nöte geraten. Sie brauchen nun Luft zum Atmen, nicht ungerechtfertigte Belastungen und steigende Schuldenberge. Wir fordern an dieser Stelle klare Kante von Finanzminister Scholz und Verbraucherschutzministerin Lambrecht. Sie müssen den Banken klarmachen, was rechtlich gilt.“

Durch das Kreditmoratorium müssen Verbraucher Kredite innerhalb einer vorerst dreimonatigen Aussetzungsperiode nicht bedienen. Dem Gesetz zufolge dürfen Banken demnach auch keine Zinsen verlangen. Alle Kreditzahlungen bleiben der Höhe nach gleich, werden aber um mindestens drei Monate nach hinten verschoben.

Zinsen führen zur Mehrbelastung

Der Bundesverband deutscher Banken als Interessenvertretung der privaten Banken vertritt jedoch die Auffassung, dass innerhalb dieser Aussetzungsperiode weiter Zinsen anfallen. Zudem hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen einen Fall dokumentiert, in dem eine Volksbank Zinsen trotz Stundung von einem Kunden verlangt.

Nach Auffassung des vzbv verstößt diese Praxis gegen das Kreditmoratorium. Auch der Gesetzesbegründung ist zu entnehmen, dass den Verbrauchern keine Kosten oder Entgelte entstehen sollen. Weiterlaufende Zinsen während der Aussetzung würden das Darlehen insgesamt teurer machen und wären somit eine Mehrbelastung, die der Gesetzgeber ausdrücklich vermeiden wollte.

Klaus Müller dazu:

„Banken profitieren in der aktuellen Krise an vielen Stellen von den großzügigen Hilfen der Politik. Sie sollten auch Kreditnehmern ermöglichen, wirtschaftlich heil durch die nächsten Monate zu kommen. Der Versuch, sich an den Kunden zu bereichern, ist dreist und muss unterbunden werden.“