Aktualisiert: Versicherer unterstützen Kunden bei Zahlungsengpass

HDI Leben: voller Versicherungsschutz auch bei Zahlungsengpass
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Damit Kunden während der Corona-Pandemie ihre Altersvorsorge, ihren Risikoschutz sowie ihren Versicherungsschutz unvermindert aufrechterhalten können, bieten einige Versicherer verschiedene Maßnahmen an:

uniVersa

Mitglieder der uniVersa Lebensversicherung können bis zum 30. Juni 2020 Altersvorsorgeverträge per Kurzantrag für drei oder sechs Monate unkompliziert beitragsfrei stellen lassen. Auf bisher erforderliche Mindestlaufzeiten und zeitliche Beschränkungen wird während des Zeitraums verzichtet.

Zurich Gruppe in Deutschland

Konkret bietet Zurich in vielen Fällen eine Beitragsstundung unter Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes. Die vertraglich festgelegten Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung dieser Regelung setzt Zurich während der Corona-Krise zunächst bis zum 30. Juni 2020 im Kundeninteresse aus. Zurich verzichtet dabei auf Stundungszinsen.

Darüber hinaus ist auch eine Beitragsfreistellung möglich. Bei Unsicherheit im Umgang mit einem kurzfristig getätigten Abschluss bietet Zurich die Möglichkeit, den Versicherungsbeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Dies gilt für Verträge mit Versicherungsbeginn in 2020. Fondsgebundene Versicherungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

HDI Leben

So können nun alle Kunden von HDI Leben, einschließlich der HDI Pensionskasse, ab sofort ohne konkreten Nachweis beantragen, dass sie ihre Beitragszahlungen für bis zu sechs Monate bis längstens zum 31. Dezember 2020 aussetzen („Corona-Pause“). Das gilt sowohl für die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die private Altersvorsorge als auch für die Biometrie, also zum Beispiel für Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Während der Beitragsfreistellung bleibt der Versicherungsschutz lückenlos erhalten. Zudem erhebt HDI auf die ausgesetzten Beiträge keine Zinsen.

Kunden können den Antrag ab sofort per E-Mail an [email protected] stellen. Um den Antrag schnell bearbeiten zu können, benötigt HDI diese Angaben:

  • Name und Vorname der versicherten Person
  • Versicherungsschein-Nummer
  • gewünschter Beginn des Zahlungsaufschubs (immer Monatserster)
  • gewünschte Dauer des Zahlungsaufschubs (bis zu 6 Monate, längstens bis 31.12.2020)
  • Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen (Telefonnummer und E-Mail-Adresse)

Wolfgang Hanssmann, im Vorstand der HDI Deutschland AG für Vertrieb und Marketing verantwortlich, sagt:

„Grundsätzlich hat die ‚Corona-Pause‘ keinen Einfluss auf die Vergütung der Vermittler. Nur falls der Kunde die ausgesetzten Beiträge nicht nachzahlt und seinen Vertrag nach der Pause auch nicht fortsetzt, kann es zu Provisionsanpassungen kommen.“

HDI-Leben-Chef Patrick Dahmen sieht sein Unternehmen für die aktuelle, herausfordernde Situation hervorragend gewappnet. Die HDI Lebensversicherung AG ist stabil aufgestellt und in der Lage, alle garantierten Leistungen gegenüber den Kunden langfristig zu erfüllen.

WWK Lebensversicherung a. G.

Kunden bietet die WWK bei finanziellen Engpässen verschiedene Möglichkeiten, damit es zu keiner Vertragskündigung kommen muss, zum Beispiel Beitragsfreistellungen, Beitragsstundung, Beitragsreduzierung und Beitragspausen.

Unbürokratisch und effektiv unterstützt die WWK auch ihre Vertriebspartner durch wirksame Liquiditätshilfen.

Vertriebsvorstand Rainer Gebhart dazu:

„Rückprovisionen aus Beitragsfreistellungen werden zunächst „neutralisiert“ und bis Anfang 2021 zinslos gestundet.“

Thomas Heß, Marketingchef und Organisationsdirektor der WWK ergänzt außerdem:

„Unser Kunden waren und sind durch den iCPPI-Garantiemechanismus bei WWKIntelliProtect® vor Verlusten an den Aktienmärkten geschützt. Der Mechanismushat seine Leistungsfähigkeit einmal mehr eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“

Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland

Für alle unsere Produkte bietet die Swiss Life deshalb, je nach Produkt, kurzfristig eine Stundungs- oder befristete Beitragsfreistellung für einen Zeitraum von sechs Monaten an.

Bei Biometrie-Produkten empfiehlt der Versicherer die Stundung, bei Altersvorsorgeprodukten die befristete Beitragsfreistellung. Für diesen Zeitraum stundet sie auch etwaige Provisionsrückforderungen.

Außerdem hat die Swiss Life unsere Provisionsvergütung verändert. Ab sofort führen sie eine wöchentliche Auszahlung ein und verzichtet bis auf Weiteres auf einen vierzehntägigen Turnus. Damit erhalten die Geschäftspartner ihre Vergütung jetzt noch schneller.

R+V Versicherung AG

So können R+V-Kunden beispielsweise für alle Sparverträge zum Vermögens- und Vorsorgeaufbau formlos Stundungen beantragen. Diese gewährt die R+V zinslos bis zu einer Dauer von sechs Monaten. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. Juni 2020. Krankenvollversicherte können ihren Vertrag auf einen Tarif mit geringerem Leistungsumfang oder/und höherem Selbstbehalt umstellen, um Beiträge zu sparen. Innerhalb von maximal sechs Monaten ist ohne erneute Gesundheitsprüfung ein Wechsel zurück in den Ursprungstarif möglich.

Die R+V bietet zudem ihren Kfz-Firmenkunden bis zum 30. April 2020 eine beitragsfreie Ruheversicherung ohne amtliche Stilllegung. Außerdem wurde die jährliche Gewinnbeteiligung für Firmenkunden mit gutem Schadenverlauf vorgezogen.

Norbert Rollinger, Vorstandsvorsitzender der R+V Versicherung AG, erklärt:

„Füreinander da zu sein ist in schwierigen Zeiten wie diesen ein wichtiges Signal an unsere Kunden, um die aktuellen Herausforderungen zu meistern. Unseren Privat- und Firmenkunden bieten wir daher in allen Sparten vielfältige Hilfen bei finanziellen Problemen und Erleichterungen, die negative Auswirkungen der Corona-Krise lindern sollen.“

Die Bayerische

In der aktuellen Krise entlastet die Versicherungsgruppe die Bayerische ihre Kunden und Vertragspartner mit Sonderleistungen und Ausnahmeregelungen – je nach Vertrag durch Beitragsfreistellung, Zahlungsaufschub, Verlegung des Versicherungsbeginns, Stundung der Beiträge oder Anpassung des Versicherungsschutzes und sogar durch eine kostenfreie Notfalldeckung in der Kompositversicherung für treue Kunden.