Finanzieller Engpass: Kündigung von Mietverträgen während Corona-Krise

Kündigung von Mietverträgen in der Corona-Krise
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Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage ist es für Selbstständige, aber auch für Arbeitnehmer in Kurzarbeit nicht einfach und viele plagen finanzielle Sorgen. So fürchten einige, dass sie demnächst ihre Miete nicht zahlen können und haben Angst, dass der Vermieter sie dann kündigt. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, schafft Klarheit:

Der Bundestag hat am 25. März 2020 ein Gesetzespaket beschlossen, um Mieter während der Corona-Krise vor einer Kündigung zu schützen. Können Mieter wegen finanzieller Probleme im Zusammenhang mit Corona ihre Miete nicht zahlen, darf der Vermieter ihnen derzeit nicht kündigen. Dies gilt für rückständige Mieten, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig sind. Das Gesetz betrifft sowohl die private Wohnungsmiete als auch zum Beispiel die Miete oder Pacht für Gewerbe- und Geschäftsräume.

Allerdings bedeutet diese Regelung nicht, dass Mieter für diesen Zeitraum keine Miete zahlen brauchen. Denn: Der Kündigungsstopp wegen rückständiger Mieten im genannten Zeitraum gilt nur bis 30. Juni 2022. Bis dahin müssen Mieter den Betrag nachzahlen, den sie jetzt nicht zahlen können. Ansonsten kann später die Kündigung drohen.

Wichtig: Mieter müssen dem Vermieter glaubhaft machen können, dass ihre Zahlungsprobleme mit Corona zu tun haben. Aus anderen Gründen dürfen Vermieter durchaus auch jetzt kündigen. Das Gesetzespaket wird voraussichtlich am 27. März 2020 vom Bundesrat verabschiedet.