Keine Umsatzsteuerpflicht bei Weiterverkauf von Kapitallebensversicherungen

Keine Umsatzsteuerpflicht bei Weiterverkauf von Kapitallebensversicherungen
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Der Weiterverkauf von Kapitallebensversicherungen durch Policenaufkäufer an institutionelle Investoren bleibt steuerfrei, entschied der Bundesfinanzhof.

So macht das Urteil deutlich, dass es sich bei diesem Geschäft mit Forderungen grundsätzlich um steuerfreie Umsätze handelt.

Die Klägerin in diesem Verfahren war cash.life AG. Das Unternehmen kauft Kapitallebensversicherungen von Privatpersonen, hat diese bis 2007 an Fonds weiterveräußert und die Umsätze daraus als steuerfrei angesehen. Das Finanzamt München bewertete dieses Geschäft ganz anders und sah sehr wohl eine Steuerpflicht.

Nach einer erfolglosen Klage am Finanzgericht hat nun die Klage beim der Bundesfinanzhof für Rechtssicherheit gesorgt.

Ingo Wichelhaus, Vorstand National des BVZL Bundesverbands Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V., sagt:

„Für den BVZL und seine Mitglieder ist das natürlich eine außerordentlich wichtige und erfreuliche Nachricht. Das Urteil bestätigt und sichert das Geschäftsmodell der Aufkäufer. Ich gehe [sic] davon aus, dass es dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen neue Impulse geben wird.“

Der Policenverkauf von Privatpersonen am Zweitmarkt war von dieser Thematik zu keinem Zeitpunkt betroffen.