Die von der Bundesregierung berufene wissenschaftliche Kommission hat zur Aufgabe, bis Ende 2019 für eine moderne Vergütung der ambulanten ärztlichen Versorgung Vorschläge zu unterbreiten.
Die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen haben nun in einer gemeinsamen Erklärung erläutert, wie dieses Ziel des Koalitionsvertrages in der Praxis am besten erreicht werden kann.
So soll jedes Vergütungssystem eine gute ärztliche Versorgung ermöglichen. Politisch motivierte Experimente mit einer Einheitsgebührenordnung würden der Realität der komplexen medizinischen Leistungen und Möglichkeiten nicht gerecht. Sie gingen letztlich auf Kosten der Qualität und damit zu Lasten der Versorgung der Patienten.
Für die von gesetzlich und privat Versicherten gemeinsam in Anspruch genommene medizinische Versorgung in Deutschland bringt es nach Meinung der Bundesärztekammer, des PKV und des PVS Verbands spürbare Vorteile, dass im Hintergrund zwei unterschiedliche ärztliche Vergütungssysteme wirken. Durch den Wettbewerb von GKV und PKV erfüllen die Vergütungssysteme eine gegenseitige Korrektivfunktion, was die Versorgung deutlich verbessert. Von diesem Qualitätsgewinn profitieren alle Patienten.
Die Bundesregierung ist deshalb gut beraten, wenn sie dem Leitsatz des Koalitionsvertrags gerecht wird: „Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden.“
So liegt zur Modernisierung der GOÄ bereits ein Konzept vor, das gemeinsam von Ärzteschaft, PKV und Beihilfe entwickelt wurde.
Im Interesse der Patienten sollte auch der „Einheitliche Bewertungsmaßstab“ (EBM) weiterentwickelt werden. Das gilt zum Beispiel für die EBM-typische Quartalsvergütung, wonach viele Behandlungen nur mit einer festen Honorarsumme für das ganze Quartal bezahlt werden, unabhängig von der Häufigkeit der Arztkontakte. Diese Quartals-systematik – und nicht die Privatpatienten – sind eine Ursache für Wartezeiten im System der GKV.
Reformen sowohl innerhalb des Vergütungssystems der GKV als auch des Systems der PKV sind nicht nur möglich, sondern auch geboten. Nicht eine politisch motivierte Vereinheitlichung der Vergütungssysteme, sondern die differenzierte Fortentwicklung von EBM und GOÄ sind laut der Bundesärztekammer, des PKV und des PVS Verband notwendig, um unser Gesundheitssystem auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten.
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