R+V: Versicherung für Zusatzfahrer und neue Leistungen für Elektro- und Hybrid-Pkw

R+V: Versicherung für Zusatzfahrer und erweiterte Leistungen für Elektro- und Hybrid-Pkw
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Seit 1. Juli 2019 können Fahranfänger bei der R+V Versicherung von dem neuen Angebot „Zusatzfahrer“ in der Kfz-Versicherung profitieren. Zudem wurden die Leistungen für Elektro- und Hybrid-Pkw erweitert.

Für 289 Euro Jahresbeitrag können sie jedes Auto fahren, das bei der R+V Gruppe versichert ist. So können Autofahrer, die ihren Pkw bei der R+V-Allgemeine oder den Tochtergesellschaften KRAVAG und Condor versichert haben, ab sofort bis zu drei Zusatzfahrer in ihren Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag eintragen lassen. Dabei dürfen die Zusatzfahrer dann nicht nur das Auto fahren, in dessen Kfz-Vertrag er namentlich ergänzt wurde, sondern jedes beliebige Fahrzeug, das bei diesen Gesellschaften versichert ist.

Dabei ist die Voraussetzung, dass der Kreis der berechtigten Fahrer im Vertrag nicht aufgrund einer Sondereinstufung eingeschränkt ist.

Zusatzfahrer erhalten Sondereinstufung

Bekommt der Zusatzfahrer nach einiger Zeit das erste eigene Auto, fängt er nicht bei Null an. Die R+V belohnt ehemalige Zusatzfahrer mit einer Sondereinstufung in die günstige Schadenfreiheitsklasse 5, wenn sie erstmalig einen Pkw zulassen und versichern.

Leistungserweiterungen für Elektro- und Hybrid-Pkw

Verbesserungen gibt es auch für Besitzer von Elektro- und Hybrid-Pkw. Bei Abschluss einer Vollkasko-Versicherung übernimmt die R+V im Falle eines Unfalls, mut- oder böswilliger Zerstörung durch Dritte oder beim Zusammenstoß mit Tieren nicht nur die Instandsetzung. Innerhalb der ersten vier Jahre nach Erstzulassung und bei Netto-Reparaturkosten über 1.000 Euro zahlt sie zusätzlich zehn Prozent dieser Summe als Wertminderung.

Wenn die Hochvoltkabel durch Kurzschluss oder Tierbisse zerstört werden, leistet die R+V Ersatz, unabhängig von der vereinbarten Entschädigungsgrenze.

Kunden, die Schäden durch Eigen-Kollision eingeschlossen haben, bekommen ab sofort auch Ersatz bei Schäden an ihren Ladesäulen.