KMU: Pensionszusagen oft fehlerbehaftet

In kleinen und mittelständischen Unternehmen ist ein beträchtlicher Teil von Pensionszusagen fehlerbehaftet und mit erheblichen Haftungsrisiken für die Inhaber verbunden.

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Anzugtraeger-Lupe-Taschenrechner-200480563-FO-Andrey-PopovAnzugtraeger-Lupe-Taschenrechner-200480563-FO-Andrey-PopovAndrey Popov / fotolia.com

Um zu dieser Schlussfolgerung zu gelangen, hat die bbvs Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgungswerke rund 100 Pensionszusagen ausgewertet, deren Ergebnisse in einem DIA-Dossier zusammengefasst wurden.

Durch die Analyse zeigt sich laut Michael Diedrich, bbvs-Geschäftsführer, das Ausmaß an Fehlern, mit denen wohl in großer Breite bei Pensionszusagen zu rechnen ist.

Ungenügende Ausfinanzierung

Michael Diedrich demonstriert dies mit einigen Fehlerhäufigkeiten, die er bei den Untersuchungen ermittelt hat: Bei 95 Prozent der begutachteten Pensionszusagen bestand eine finanzielle Unterdeckung. Bei fehlender Finanzierbarkeit von Pensionszusagen gegenüber beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern droht aber der Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung. Die bisher gebildeten Rückstellungen müssen dann ganz oder teilweise aufgelöst und versteuert werden.

Bei 50 Prozent der zugesagten Renten für den Fall der Berufsunfähigkeit und bei reichlich 90 Prozent der vereinbarten Hinterbliebenenabsicherungen fehlte ebenfalls die notwendige Ausfinanzierung. Auch in diesem Fall drohen eine Auflösung der Rückstellungen und damit eine schlagartig höhere steuerliche Belastung für das Unternehmen.

Weitere verbreitete Fehler

Zudem nennt Michael Diedrich einige weitere verbreitete Fehler: Es gibt keinen Gesellschafterbeschluss für die Pensionszusage (54 Prozent). Die erforderliche Wartezeit zwischen der Bestellung des Geschäftsführers und der Erteilung der Zusage wurde nicht eingehalten (39 Prozent). Es fehlen Regelungen in der Pensionszusage für den Fall des späteren Verkaufs der Firma (95 Prozent). Unter den zuletzt genannten Umständen ist keine Kapitalabfindung möglich und das Unternehmen nahezu unverkäuflich, weil sich Käufer mit der Übernahme von länger laufenden Rentenzahlungen in der Regel schwer tun.

Mehr Informationen: DIA-Dossier „Pensionszusagen: Fehlerquellen weit verbreitet

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