Die CDU und die SPD haben sich auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt, die in ihrer derzeitigen Form ab dem kommenden Jahr nicht mehr hätte erhoben werden dürfen. ARAG-Experten erläutern, was sich für Mieter und Eigentümer ändert.
Das ändert sich für Eigentümer
Das neue Steuermodell berechnet die fällige Grundsteuer für eine Immobilie nach anderen Parametern als bisher. Welche genau das sein werden, ist aber noch nicht bekannt. Mit den neuen Berechnungsgrundlagen soll erreicht werden, dass eine 120-Quadratmeterwohnung in München mit unverbaubarem Blick auf die Isar stärker belastet wird als eine gleichgroße Wohnung in Brandenburg. Allerdings musste Bundesfinanzminister Olaf Scholz einen Kompromiss eingehen: die „Öffnungsklausel“.
Diese ermöglicht es, dass jedes Bundesland seinen Kommunen unterschiedliche Parameter zur Steuerermittlung vorgeben kann. Es droht ein bundesweiter Flickenteppich. Das ist aber nicht neu: Jede Gemeinde konnte auch bisher schon den Steuerhebesatz autonom festlegen. Darum werden auch heute schon sehr unterschiedliche Steuersätze für sehr ähnliche Immobilien erhoben. Auch wenn sich nicht viel ändert, wird die Festlegung der Grundsteuer etwas komplizierter und damit auch bürokratischer.
Das ändert sich für den Mieter
An sich ändert sich für den Mieter durch die Reform der Grundsteuer gar nichts. Wie bisher wird die Grundsteuer vom Vermieter an die Mieter weitergegeben. Denn die Rechtslage ist in dieser Hinsicht klar: Ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Nebenkosten vom Mieter zu tragen sind, kann laut ARAG-Experten in der Nebenkostenabrechnung die Grundsteuer als Posten aufgeführt werden.
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