Frostschäden zählen zu den unterschätzten Winterrisiken. Bereits 2024 musste die R+V Schäden von rund 2,5 Millionen Euro regulieren – und in strengen Wintern liegen die Summen deutlich höher. Cornelia Flörcks, Expertin für Wohngebäudeversicherung bei der R+V, erklärt, warum gefrorene Leitungen so häufig zu teuren Wasserschäden führen und wie Eigentümer vorbeugen können.
Frostschäden bleiben eines der teuersten Winterrisiken
Eisige Temperaturen verursachen seit Jahren regelmäßig hohe Schäden an Wohngebäuden. 2024 meldeten Versicherte der R+V Frostschäden von insgesamt rund 2,5 Millionen Euro. In außergewöhnlich kalten Wintern wie 2020/2021 erreicht die Schadenssumme deutlich höhere Werte – damals lagen die Frostschäden bei 6,2 Millionen Euro. Der Schadenmechanismus ist tückisch: „Bei geplatzten Wasser- und Heizungsrohren droht ein massiver Wasserschaden, der teure Reparaturen nach sich ziehen kann“, sagt Cornelia Flörcks. Das Problem: Die Schäden werden meist erst sichtbar, wenn das Eis taut und sich das Wasser bereits im Mauerwerk ausbreitet.
Was tun, wenn eine Leitung eingefroren ist?
Flörcks betont, dass schnelle Maßnahmen größere Schäden verhindern können:
-
Wasserzufuhr sofort abstellen
„Die Hausbesitzer und -besitzerinnen können größeren Schaden verhindern. Sie sollten umgehend die Wasserleitung an der Hauptzufuhr abstellen.“ -
Gebäude beheizen – auf über fünf Grad
Die Temperatur senkt das Risiko eines Rohrbruchs beim Auftauen. -
Keine offene Flamme verwenden
„Auf keinen Fall die Wasserleitungen mit einer offenen Flamme auftauen. Dadurch können zusätzliche Schäden an der Leitung entstehen.“ -
Auftauen überwachen
Ein Blick auf die Wasseruhr ist entscheidend. Läuft sie trotz geschlossener Hähne, deutet das auf ein Leck hin.
So lassen sich Frostschäden vermeiden
Die meisten Frostschäden entstehen nicht bei extremer Kälte – sondern dort, wo Leitungen ungeschützt sind oder Heizungen abgeschaltet wurden. Flörcks empfiehlt:
- Heizung im Winter nie komplett ausschalten, auch nicht in selten genutzten Räumen.
- Die Frostschutzstellung schützt Heizkörper, aber nicht die Rohre.
- In leerstehenden Gebäuden und bei Außenanschlüssen: Wasser ablassen.
Wenn es doch passiert: Welche Versicherung zahlt?
- Wohngebäudeversicherung: Schäden an Leitungen, Böden, Wänden, Gebäudeteilen
- Hausratversicherung: Schäden an Möbeln, Elektrogeräten, Kleidung oder Inventar
Wichtig bleibt die schnelle Meldung an den Versicherer, damit Sanierungsmaßnahmen zügig eingeleitet werden können.
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