In der vergangenen Woche fand in elf Bundesländern der 24-Stunden-Blitzmarathon statt. Insgesamt gab es ungefähr 45.000 Temposünder. ARAG-Experten geben Tipps, wie man sich gegen einen ungerechtfertigten Bußgeldbescheid wehren kann.
Denn manchmal liegt dem Bescheid auch eine Verwechslung zugrunde oder die Geschwindigkeitsmessung ist strittig.
Für jeden Bußgeldbescheid gibt es eine sogenannte Einspruchsfrist. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides hat der Empfänger das Recht, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle Einspruch einzulegen und die Situation aus seiner Sicht darzustellen. Wird die Frist verpasst, so gelten das Bußgeld und auch etwaige Punkte oder ein Fahrverbot als festgesetzt und sind rechtskräftig.
Sollte man sich noch nicht sicher sein, ob man den Bußgeldbescheid akzeptieren will, kann man auch vorsorglich Einspruch einlegen. Ein einmal eingelegter Einspruch kann bis zur Urteilsverkündung des Amtsgerichts jederzeit zurückgenommen werden.
Nach Einlegung des Einspruchs prüfen die Behörden, ob sie den Bußgeldbescheid aufrechterhalten. Kommt die zuständige Behörde zu dem Ergebnis, den Bußgeldbescheid aufrechterhalten zu wollen, so übersendet sie die Akten an das zuständige Amtsgericht, welches über den Einspruch entscheidet.
Dies ist allerdings mit teils sehr hohen Kosten verbunden, so lohn sich der Gang zum Gericht also nur, wenn ein Verkehrsrechtsschutz das Kostenrisiko abdeckt und man sich auch relativ sicher ist, dass der Bußgeldbescheid zu Unrecht erfolgt ist.
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