Das Landgericht Frankfurt hat die Accontis GmbH Finanzanlagen und Beteiligungen zu Schadensersatz in Höhe von 9413,71 Euro und zur Rückabwicklung der Beteiligung am Hannover Leasing Fonds 182 Life Invest Deutschland II verurteilt.
Nachdem der Klägerin, vertreten durch die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, im Jahr 2008 von einem Mitarbeiter der Accontis GmbH die Anlage vorgestellt wurde, unterzeichnete sie am selben Tag die Beteiligung am Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing 182 Life Invest Deutschland II mit einer Beteiligungssumme von 10.000 Euro.
Sichere und risikolose Kapitalanlage
Der Mitarbeiter hatte der Klägerin die Fondsbeteiligung als sichere und risikolose Kapitalanlage für ihre Altersvorsorge empfohlen. Auch wenn er die Klägerin über das Risiko eines Totalverlustes aufgeklärt hatte, informierte er sie nicht darüber, dass Ausschüttungen im Falle einer Insolvenz zurückbezahlt werden müssen.
Im Laufe der Jahre erhielt die Klägerin Ausschüttungen in Höhe von 1636,29 Euro.
Keine ausreichende Aufklärung
Das Gericht urteilte, dass die Klägerin sowohl hinsichtlich eines Anlageberatungs- wie auch Anlagevermittlungsvertrages falsch beraten wurde.
Die Beklagte hat ihre vertraglichen Pflichten verletzt, weil sie nicht über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung aufgeklärt hat. Auch wurde die Klägerin nicht über das Risiko des Wiederauflebens der Haftung durch die rechtzeitige Übergabe des Beteiligungsprospektes aufgeklärt.
Urteil vom 29. November 2018 (Landgericht Frankfurt, Az. 2-21 O 161/18)
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