Seit 1. Januar 2019 ist die bislang freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter Pflicht, so lauten die Vorgaben des Betriebsrentengesetzes seit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) vor einem Jahr. Bei allen neu geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in den Vorsorgevertrag leisten.
Doch nur 17 Prozent der befragten Arbeitgeber wissen davon, bestätigt eine repräsentative Online-Umfrage unter Unternehmensentscheidern im Auftrag der SIGNAL IDUNA. Jeder vierte Firmenchef meinte sogar, dass die Zuzahlungen weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen können. Nur gut jeder zweite Befragte beantwortete die Frage überhaupt. 43 Prozent machten keine Angaben oder gaben an, dass sie es nicht wissen.
38 Prozent der befragten Unternehmensentscheider gingen sogar davon aus, dass die Pflicht, einen Zuschuss zu Neuverträgen zu zahlen, bereits seit dem 1. Januar 2018 gelten würde. Immerhin lagen 26 Prozent der Unternehmensentscheider richtig. Allerdings blieben 36 Prozent der Befragten auch bei dieser Frage eine Antwort schuldig.
Die Firmenchefs wurden auch gefragt, wie zufrieden sie damit seien, dass der Gesetzgeber sie verpflichtet habe, die Sozialabgabenersparnis an ihre Mitarbeiter weiterzugeben. Die Mehrheit der Befragten (55 Prozent) war mit dieser Entscheidung durchaus zufrieden, fünf Prozent waren es nicht. Ihre Unzufriedenheit begründeten einzelne Umfrageteilnehmer damit, dass noch unklar sei, ob und wie der Zuschuss durch bestehende Versorgungsordnungen erfüllt werden könne.
„Eine Informationskampagne wäre wünschenswert gewesen“
Zu den Ergebnissen der Online-Umfrage sagt Clemens Vatter, Konzernvorstand der SIGNAL IDUNA und zuständig für die Lebensversicherung:
„Ein Gesetz verabschieden, ist eine Sache. Doch das allein reicht bei weitem nicht aus, wie wir sehen. Eine breit angelegte öffentliche Informationskampagne hätte die Neuerungen und Chancen des BRSGs den Arbeitgebern und Arbeitnehmern näherbringen können. Nun muss sich insbesondere die Versicherungsbranche darum kümmern, dass die Wirkung des BRSGs nicht verpufft.“
Die SIGNAL IDUNA bietet Arbeitgebern weiterhin ganz konkrete Hilfe bei der Neugestaltung von Entgeltumwandlungsvereinbarungen im Rahmen der Zuschusspflicht an. Wichtig ist, dass Arbeitgeber über ihre Pflichten informiert sind. Nur so kann die Gesetzespflicht erfüllt und die Chancen der betrieblichen Altersversorgung als wirkungsvolles Personalbindungsinstrument genutzt werden.
Eine pauschale Abrechnung ist einfacher
Ab 2019 müssen Arbeitgeber für alle neuen Entgeltumwandlungen einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent für die Ersparnis an Sozialversicherungsbeiträgen an die Versorgungseinrichtungen zahlen. Sollte der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung weniger als 15 Prozent an Sozialbeiträgen einsparen, kann er nur die tatsächliche Ersparnis als Beitragszuschuss weitergeben. Das ist die so genannte „Spitzabrechnung“.
Clemens Vatter, im Konzernvorstand der SIGNAL IDUNA zuständig für die LebensversicherungDas Verfahren ist jedoch kompliziert und erfordert eine ständige Prüfung. Die SIGNAL IDUNA empfiehlt den Arbeitgebern deshalb einen pauschalen Zuschuss zu zahlen, um aufwändige Abrechnungen zu vermeiden. „Selbst bei einem pauschalen Zuschuss können noch rund fünf Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen auf den Entgeltumwandlungsbetrag eingespart werden“, erläutert Vatter.
Zuschüsse können auch in Bestandsverträge eingezahlt werden
Bei der SIGNAL IDUNA können Zuschüsse direkt in Betriebsrentenverträge eingezahlt werden, die ab 2007 abgeschlossen wurden. Bei älteren Verträgen bietet der Versicherer einen Ergänzungsvertrag an, der auf der neuen Produktgeneration basiert. Dies gilt auch für die Unternehmen, die noch nicht zu den Bestandskunden der SIGNAL IDUNA zählen. „Wir bemühen uns, alle Lösungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Vermittler so einfach wie möglich umzusetzen“, sagt Clemens Vatter. Darauf wurde beispielsweise bereits beim Beantragungsprozess geachtet. Zudem stellt die SIGNAL IDUNA Arbeitgebern Mustervereinbarungen zur Verfügung, sodass die Entgeltvereinbarungen rechtskonform gestaltet werden können.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Individuelle Lösungen für Tarifpartner
SIGNAL IDUNA digitalisiert bAV durchgängig
IVFP aktualisiert Beratungs- und Tarifvergleichssoftware
Um den Erfolg von Vermittler*innen in der unabhängigen und transparenten Beratung noch besser zu unterstützen, arbeitet das IVFP kontinuierlich an seinen Softwarelösungen. Die einzelnen Updates auf der Plattform fanden zum 31. Juli automatisch statt. Diese Neuerungen optimieren die Beratung.
SIGNAL IDUNA und DUK starten bAV-Kooperation
Die DUK hat ihre Angebotspalette um die moderne, nachhaltig ausgerichtete Fondspolice SIGNAL IDUNA Global Garant Invest (SIGGI) erweitert. Die Besonderheit: SIGGI ist über die gesamte Vertragslaufzeit nachhaltig ausgerichtet, also in der Anspar- und Rentenphase.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Direktversicherung statt Sozialpartnermodell: BDV zweifelt an Reformwirkung
Die Bundesregierung will mit einem 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Altersversorgung im Mittelstand attraktiver machen. Doch der Bund der Versicherten (BDV) sieht den Entwurf kritisch. Vor allem für kleinere Unternehmen greift er aus Sicht des Verbands ins Leere – und könnte sogar zu zusätzlicher Gängelung führen. Welche Rolle dabei die Gewerkschaften spielen und warum die Direktversicherung für KMU der eigentliche Königsweg bleibt, zeigt ein genauer Blick auf die Pläne.
BVK begrüßt bAV-Reform – und fordert stärkere Einbindung der Vermittler
Der BVK sieht im Zweiten Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung wichtige Reformimpulse. Gleichzeitig warnt der Verband davor, Versicherungsvermittler bei der Umsetzung außen vor zu lassen – und fordert gesetzliche Beratungspflichten.
Zwischen Budgetgrenzen und Talentsuche: Unternehmen justieren ihre Benefits neu
Kostendruck auf der einen, Fachkräftemangel auf der anderen Seite – viele Unternehmen müssen ihre Benefits-Strategien neu ausrichten. Eine neue Studie zeigt, wie sie dabei vorgehen.
Stuttgarter bAV-Preis 2025: Ausschreibung gestartet
Bereits zum 14. Mal vergibt die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. den renommierten "Stuttgarter bAV-Preis". Die Ausschreibung richtet sich an Absolventen mit herausragenden wissenschaftlichen Arbeiten zur betrieblichen Altersversorgung. Einsendeschluss ist der 21. März 2025, die Preisverleihung findet am 10. April 2025 in Dortmund statt.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.