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Entgeltumwandlungsvereinbarungen
Weitere News
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Yakobchuk Olena – stock.adobe.com
20.07.2021
bAV
Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen
Für Unternehmen mit versicherungsförmiger bAV heißt es ab 1. Januar 2022: 15 Prozent Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Verträge und Versorgungsordnungen müssen geprüft und Entgeltumwandlungsvereinbarungen mit Zustimmung der Arbeitnehmer unter Umständen aktualisiert werden. Umso wichtiger ist es, umgehend aktiv zu werden.
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Thaut Images / fotolia.com
21.01.2019
bAV
Unterstützung für KMUs beim Arbeitgeberzuschuss
Bei allen neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) müssen Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2019 einen Zuschuss von 15 Prozent als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
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thodonal / fotolia.com
02.01.2019
bAV
Firmenchefs sind nicht gut informiert
Seit 01.01.2019 ist die Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter Pflicht, doch nur wenige Chefs sind gut informiert.
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18.08.2017
Assekuranz
DAX-Pensionswerke mit leichtem Plus
Ein Anstieg des Rechnungszinses (+24 Basispunkte seit Jahresanfang) beschert den Pensionsplänen der DAX- und MDAX-Unternehmen erfreuliche Nachrichten. Das zeigt die Modellberechnung „German Pension Finance Watch“ von Willis Towers Watson für das erste Halbjahr 2017. Die Langzeit-Studie untersucht, wie sich die Entwicklungen am Kapitalmarkt auf deutsche Benchmark-Pensionspläne auswirken.