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Zu hohe Verzinsung auf Steuerforderungen ist verfassungswidrig

Laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08. Juli 2021 ist die Verzinsung von Steuernachforderungen-und Erstattungen mit jährlich sechs Prozent ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig. Bis zum 31.07.2022 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen. Die Union fordert eine Verzinsung von drei Prozent.

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