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Continentale-Kunden können sich jetzt auch zu Themen anwaltlich beraten lassen, die eigentlich nicht mitversichert sind - mit der neuen All-inclusive-Beratung. Dieser Service ist Teil des exklusiven TOP-Schutzes, mit dem die Continentale ihren privaten wie auch gewerblichen Rechtsschutz-Tarif erweitert hat.
"Mit dem exklusiven TOP-Schutz haben wir unseren Rechtsschutz-Tarif ConJure moderner gestaltet und an aktuellen Anforderungen ausgerichtet", sagt Dr. Thomas Niemöller, Vorstand Digitalisierung und Komposit bei der Continentale. Der Versicherer hat damit einen anspruchsvollen Tarif geschaffen, der über den erstklassigen Schutz der bisherigen XL- und XXL-Varianten seines Tarifs noch hinausgeht.
Unter anderem enthält er die All-inclusive-Beratung: Kunden können sie auch zu Themen in Anspruch nehmen, die nicht mitversichert sind. Dazu zählen zum Beispiel das Baurecht, das Wettbewerbsrecht sowie Fonds und Aktien. Wichtig: Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird dabei nicht abgezogen. Dr. Thomas Niemöller: "Dieser Service ist eine Seltenheit am Markt."
Mobiler Anwalt und Rechtsschutz für Wärmepumpen
Ein weiteres Highlight des TOP-Schutzes: Die Continentale übernimmt die Kosten für einen mobilen Anwalt. Er besucht kranke Versicherte zu Hause oder im Krankenhaus. Außerdem gewährt ConJure jetzt auch Rechtsschutz rund um erneuerbare Energien. Also in Streitfällen um Fotovoltaik- und Solaranlagen, Geothermie und Wärmepumpen. Des Weiteren enthält der TOP-Schutz 1 Million Euro Versicherungssumme weltweit. Und er gewährleistet 36 Monate Schutz bei Aufenthalten im Ausland.
Gewerbliche und private Kunden profitieren
Die genannten Vorteile sind für gewerbliche wie für private Kunden gleichermaßen interessant. Im gewerblichen TOP-Schutz sind zudem auch Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz mitversichert. Dazu zählen Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung. Auch ihre bestehenden ConJure-Varianten XL und XXL hat die Continentale erweitert: Sie umfassen jetzt unter anderem vorbeugende Unterlassungsansprüche bei privater Internetnutzung.
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