Servicevereinbarungen, also Honorarvereinbarungen mit einem Kunden, wurden in der juristischen Literatur als zulässig erachtet, wenn Gegenstand der Vereinbarung nicht die Vermittlung eines Versicherungsvertrages war. Der Referentenentwurf zur Umsetzung der IDD wollte durch ein Vergütungsverbot regeln, dass Versicherungsmakler nicht mehr berechtigt sind, ein irgendwie geartetes Entgelt (Vergütung) von einem Kunden empfangen zu dürfen. Der Gesetzgeber wollte, dass der Versicherungsmakler seine ...