vzbv kritisiert Vergleichsportale

Nach Auffassung des vzbv entsprechen Vergleichsportale nicht den Anforderungen der Verbraucher. Wer im Netz nach neuen Versicherungen online recherchiert, müsste vor Vertragsabschluss online auch zu seinen Anforderungen und Bedürfnissen befragt werden. Doch je komplexer die Risikosituation eines Verbrauchers ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die auf einem Vergleichsportal empfohlene Versicherung dem tatsächlichen Bedarf des Verbrauchers entspricht, sagt eine Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

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Lars Gatschke, Referent Team Finanzmarkt beim vzbv, kommentiert:

„Die vorgeschlagene Versicherung muss laut europäischer Richtlinie für den Versicherungsvertrieb auch Wünschen und Bedürfnissen der Verbraucher entsprechen.“

Ist die Risikosituation des Verbrauchers komplex, wird eine im Vergleichsportal empfohlene Versicherung den Bedarf des Verbrauchers kaum decken können. So lautet das Fazit einer Studie, die MORGEN & MORGEN GmbH im März 2017 im Auftrag des vzbv durchgeführt hat. Analysiert wurden vier Online-Vergleichsportale im Hinblick darauf, wie bedarfsgerecht die berechneten Haftpflichtversicherungstarife für Verbraucher tatsächlich sind.

Lars Gatschke erläutert:

„Insbesondere Vergleichsportale wünschen sich in der nationalen Umsetzung der Versicherungsrichtlinie Anpassungen, damit sie nicht beraten müssen Der vzbv fordert, dass die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD bei ihrer Anwendung in Deutschland wörtlich genommen wird. Auch Vergleichsportale dürfen nur Empfehlungen aussprechen, wenn sie Bedürfnisse von Verbrauchern umfangreich abfragen und berücksichtigen.“

Honorarberatung stärken

Nach Auffassung des vzbv dient insbesondere die Honorarberatung dem Verbraucherschutz, da eine umfassende Beratung im Versicherungsvertrieb für Verbraucher entscheidend ist. Sie gewährleistet, dass Interessen von Verbrauchern in den Mittelpunkt des Beratungsprozesses gestellt werden.

Durch die Einführung eines Honorarannahmeverbots für Vermittler würde eine klare Grenze zwischen Provisionsvertrieb und Honorarberatung gezogen werden.

Gatschke erklärt:.

„Damit wären Mischformen der Vergütung von Vermittlern ausgeschlossen. Es gäbe zwei klar abgegrenzte Säulen im Vertrieb von Versicherungsprodukten. Das würde der vzbv ausdrücklich begrüßen.“

Bild: © fizkes / fotolia.com

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