Arbeitsrecht
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Aufgehoben ist nicht aufgeschoben
Aufhebungsverträge kommen im Beruf aus verschiedenen Gründen zum Einsatz. Trotzdem stehen insbesondere Beschäftigte oftmals die Fragezeichen ins Gesicht geschrieben. Rebecca Gellert, Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht bei der Korten Rechtsanwälte AG, beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
„Sie müssen am Anfang schon das Ende sehen“
Zum Themenkomplex Unternehmensnachfolge haben sich hochkarätige Experten der Branche im Verband VUN e. V. organisiert. Mit der Kompetenz der Berater und den jeweiligen Teams ist für die Mitglieder ein weitreichendes Dienstleistungsangebot entstanden, das alle relevanten Anforderungen für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung abdeckt.