Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich ohne weitere Voraussetzungen privat krankenversichern. Wollen sich Angestellte in einer Privaten Krankenversicherung versichern, muss bei Eintritt in eine Private Krankenversicherung ein Bruttojahresgehalt für ein ganzes Jahr nachgewiesen werden können, das oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.