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Norman Wirth
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Weitere News
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11.07.2018
Management
DSGVO: Schmerzensgeldforderungen drohen
Der Anwaltskanzlei Wirth-Rechtsanwälte liegt ein Anwaltsbrief vor, in dem gegenüber einem Versicherungsmaklerunternehmen 3.500 Euro geltend gemacht werden.
Anzugtraeger-Laptop-94870618-FO-Flamingo-Images
23.05.2018
Recht
DSGVO: Do-It-Yourself-Datenschutztool für Vermittler
Mit der DSGVO, die ab dem 25. Mai 2018 in Kraft tritt, wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen und auch öffentliche Stellen innerhalb der Europäischen Union geregelt. Wirth-Rechtsanwälte hat gemeinsam mit einem Team von Netzwerkpartnern ein EdV-gestütztes, onlinebasiertes Tool für Vermittler entwickelt, mit dem eine Abarbeitung der DSGVO-Vorgaben erfolgen kann.
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25.04.2018
Management
AfW-Umfrage zu Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar. Eine der häufigsten und drängendsten Fragen ist die nach der Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten. Der AfW ist der Frage nachgegangen, wie es bei Versicherungsmaklern ist.
mann-haelt-paragraph-133541852-FO-Jakub-Jirsak
06.03.2017
Ermächtigung
Der Vollsortimenter für die rechtliche Vorsorge
Auf der Suche nach ergänzenden Serviceleistungen für Finanzdienstleisterkunden haben sich in den letzten Jahren besonders die Themen rund um die persönliche rechtliche Vorsorge etabliert. Ausgehend von der Situation, dass sich zwar viele Bürger der Notwendigkeit solcher Dokumente bewusst sind, jedoch eine praktische Umsetzung nicht erfolgt, hat sich die Deutsche Vorsorgedatenbank AG dieser Problematik angenommen.
Matthias-Wiegel-2017-AfW
03.02.2017
Unternehmen
Matthias Wiegel ist neuer AfW-Vorstand
Zum 1.2.2017 wurde Matthias Wiegel in den Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW berufen und verantwortet dort den Bereich „Mitgliederbetreuung und strategische Partnerschaften“. Der langjährige Vorstand Carsten Brückner war aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten.
Anzugtraeger-Sanduhr-105134349-FO-denisismagilov
02.02.2017
Recht
Kein Privileg für „Alte-Hasen“ nach dem 21.03.2017
Die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist für Vermittler mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO endet bald. Nach dem 21.03.2017 dürfen auch „Alte Hasen“ nur noch mit einer gültigen 34i - Erlaubnis Immobiliardarlehen an Verbraucher vermitteln. Ve
Anzugtraeger-deprimiert-120738588-FO-alphaspirit
27.01.2017
Marketing & Vertrieb
In letzter IDD-Konsequenz: Bundesverfassungsgericht
Chancen multiplizieren sich, wenn man sie ergreift – doch dazu müssten sie erst einmal ergriffen werden. Laut AfW hat das Bundeskabinett genau dies bei der Umsetzung der IDD in nationales Recht versäumt.
taschenuhren-96399760-fo-denisismagilov
11.10.2016
Recht
Erlaubnis nach § 34 i GewO
Wer Immobiliendarlehen an Verbraucher vermitteln will, braucht dazu seit dem 21.03.2016 eine behördliche Erlaubnis nach Paragraf 34 i Gewerbeordnung. Doch auch die Bestandsvermittler, die aufgrund einer Übergangsfrist zunächst mit ihrer Erlaubnis nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung weiter vermitteln durften, sollten nun aktiv werden. Denn diese Übergangsregelung endet zum 21.03.2017.
Digitaler-Kompass-79681771-FO-WavebreakmediaMicro
14.07.2016
Tools
Beratungsnavigator 3.0 für Biometrieprodukte
Kostenfrei, neutral, rechtskonform und digital – das ist der neue Beratungsnavigator, den Wirth-Rechtsanwälte in Kooperation und mit Unterstützung der Zurich Versicherung entwickelt hat. Erklärtes, gemeinsames Ziel der Entwicklung dieses Beratungstools war es, Versicherungsvermittler im Rahmen ihrer Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten beim Thema Biometrie optimal zu unterstützen.
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