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Norman Wirth
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Weitere News
Stein-auf-Anzugtraeger-45115839-FO-olly
(1) olly – fotolia.com (2) AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
10.12.2019
Assekuranz
Provisionsdeckel ist existenzbedrohend
Die von der Bundesregierung geplante Provisionsbegrenzung in der Lebensversicherung in Höhe von 25 Promille würde die Versicherungsmakler weitaus härter treffen, als die verantwortlichen politischen Gremien prognostizieren. Im aktuellen Vermittlerbarometer befragte der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung rund 1.550 Vermittler unter anderem zu den konkreten Auswirkungen der geplanten Regulierung.
Haende-gefesselt-Papier-296353135-AS-stokkete
stokkete – stock.adobe.com (2) © Wirth-Rechtsanwälte PartmbB
18.11.2019
Management
Aktuelle Positionsbestimmung für unabhängige Finanzanlagenvermittler und Versicherungsmakler
Schon 2018 hatte es in sich. Sehr ärgerlich waren die teilweise unsinnigen Auswüchse, die mit der DSGVO-Umsetzung einhergingen und -gehen. Gleiches gilt für die IDD und die kurz vor Weihnachten finalisierte Versicherungsvermittlungsverordnung.
Vorstand-2019-AfW
Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.
26.09.2019
Unternehmen
AfW: Norman Wirth und Frank Rottenbacher als Vorstände bestätigt
Auf der Mitgliederversammlung des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW wurden Frank Rottenbacher und Norman Wirth für weitere 5 Jahre als Vorstände bestätigt.
Anzugtraeger-Exit-70669396-FO-Coloures-Pic
(1) Coloures-Pic / fotolia.com (2) AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (3) Bund der Versicherten
28.08.2019
Assekuranz
Wechselrecht für Run-Off-Betroffene gefordert
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) und der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. haben ein gemeinsames Forderungspapier vorgestellt. Der BdV und der AfW verfolgt damit das Ziel, dass die Versicherten im Falle eines Run-Offs ein faires Wechselrecht bekommen, ohne auf Gelder verzichten zu müssen, die ihnen eigentlich zustehen.
Anzugtraeger-Fragezeichen-223738232-FO-natali-mis
natali_mis / fotolia.com
27.08.2019
Assekuranz
AfW kommentiert Diskussion um 34f-Erlaubnis
Aktuell führt die Aussage eines Marktteilnehmers im Zusammenhang mit dem geplanten Aufsichtswechsel für unabhängige Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung hin zur BaFin für Irritationen und eine Vielzahl von Nachfragen.
Bargeld-Einmachglas-15681416-FO-Deminos
Deminos / fotolia.com
08.05.2019
Assekuranz
Provisionsdeckelgesetz: Stellungnahmen des AfW, BdV, BVK und vzbv
In Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines Gesetzes des Bundesfinanzministeriums zur Deckelung von Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen äußerten sich neben dem Bundesverband Finanzdienstleistung AfW auch der Bund der Versicherten e. V. (BdV), der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisch.
Spielfiguren-auf-Baukloetzen-202960888-FO-tomertu
tomertu / fotolia.com
24.04.2019
Assekuranz
Effizienz im Serviceniveau für Kunden
Viele freie Vermittler leisten gerne und guten Service für ihre Kunden. So weit, so gut. Aber die Frage, was kostet und was bringt mir dieser Service, wird häufig ausgeblendet. Grundlagen für eine hohe Effizienz im Vermittlerbüro sind eine genaue Definition des Serviceumfangs, die Gestaltung der Serviceprozesse und auch die technische Umsetzung der Serviceanforderungen.
Anzugtraeger-Lupe-Papier-142719046-FO-Brian-Jackson
(1) Brian Jackson / fotolia.com (2) AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
16.04.2019
Assekuranz
Provisionsdeckel ist verfassungs- und europarechtswidrig
Aus den Reihen des Bundesfinanzministerium (BMF) wurde noch vor der Ressortabstimmung mit dem Justiz- und Wirtschaftsministerium ein erster Gesetzesentwurf bekannt, der unter anderem die Begrenzung und Reduzierung der Einkommen eines Versicherungsmakler vorsieht.
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BillionPhotos.com / fotolia.com (2) © Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier
18.02.2019
Assekuranz
Provisionsdeckel verfassungswidrig – SPD und die Bayerische auch dagegen
Zwei Gutachten der Rechtsexperten Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski kommen zu dem Ergebnis, dass ein Provisionsdeckel im Bereich der Lebensversicherung sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich unzulässig ist.
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