Einem Betreiber eines Online-Vergleichsportals wurde es vom Landgericht München untersagt, Versicherungsvergleiche in der Hausrat-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherung durchzuführen, wenn keine ausreichende Befragung und Beratung der Webseiten-Besucher stattgefunden hat, bevor die Vertragserklärung abgegeben wird. Der Webseitenbetreiber beanspruchte für sich, von den Befragungs- und Beratungspflichten befreit zu sein, eben genauso wie dies für einen im Fernabsatz tätigen Versicherer der Fall ist. ...