Das Thema Provisionsvergütung schwebt wie ein Damoklesschwert über der Branche. Bleibt sie, bleibt auch vieles beim Alten. Fällt sie, verbleibt so gut wie kein Stein auf dem Anderen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist für deren Erhalt vehement eingetreten und hat diesen immer wieder gefordert. Mit der Aussage des Exekutivdirektors der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Dr. Frank Grund, dass die Provisionsvergütung erhalten bleiben soll, sieht sich der BVK in seinen Bestrebungen bestärkt.
BVK-Präsident Michael H. Heinz in einer ersten Reaktion:
„Den Erhalt unserer Existenzbasis haben wir im Zuge der Umsetzung der neuen EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD immer gefordert. Und daher sind wir sehr erfreut, dass Dr. Frank Grund jetzt klargestellt hat, dass Vergütungen auf Provisionsbasis unangetastet bleiben. Denn sie sind es, die allen Kunden erlauben, eine qualifizierte Beratung durch Versicherungsvermittler in Anspruch zu nehmen.“
Eindeutige Haltung des BVK
Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)Mit der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (Insurance Distribution Directive, IDD) in deutsches Recht soll bzw. muss das bewährte Provisionssystem als Leitvergütung beibehalten werden. Zusätzlich dazu ist der Verband der Ansicht, dass die Vergütungsformen für die unternehmerischen Vermittlervertriebe flexibel auszugestalten werden sollen.
Michael H. Heinz:
„Wir setzen uns auch dafür ein, die bestehenden Regelungen zum Versicherungsvermittlerrecht zu erhalten. Denn diese haben sich bewährt und erfüllen im Wesentlichen bereits die neuen Anforderungen der IDD.
Hier sollte der Gesetzgeber nur dort korrektiv ansetzen, wo es nötig ist, beispielsweise bei der Gleichbehandlung aller Vertriebswege, insbesondere im Hinblick auf die Erfüllung von Informations- und Beratungspflichten gegenüber Kunden. Hier sehen wir beim Internet- und Direktvertrieb noch ein großes Manko.“
Im Juli dieses Jahres hatte das Landgericht München im Prozess des BVK gegen Check24 geurteilt, dass das Internetportal Check24 künftig den Verbrauchern beim ersten Geschäftskontakt die Maklereigenschaft eindeutig mitteilen und insofern nachbessern muss. Beide Parteien sahen sich damals durch das Urteil in der jeweiligen Position bestätigt. Medienberichten zufolge haben beide Parteien Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingelegt. Der Streit geht somit in die nächste Runde.
Bild: (1) © olly / fotolia.com (2) © BVK
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