BVK: Wiederwahl, Digitalisierung und IDD

Auf der Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute in Berlin wurde das bisherige „Regierungs-Duo“ für eine weitere Amtsperiode bestätigt. Digitalisierung dürfe nicht auf Kosten des Solidarprinzips von Versicherungen gehen und die IDD für alle gleich, aber nicht weiter verschärft, in deutsches Recht umgesetzt werden. 

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cms.tvkrx.x Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher
Versicherungskaufleute e.V. (BVK)

Der bisherige Präsident des (BVK), Michl H. Heinz und der Vizepräsident Andreas Vollmer sind einstimmig von allen Delegierten auf der Mitgliederversammlung am 19. Mai 2016 in Berlin für eine weitere vierjährige Amtszeit wiedergewählt worden. Der Verband sprach sich in einem breit unterstützen Leitantrag dafür aus, die Chancen des digitalen Wandels zu nutzen, ohne dabei die erkennbaren Risiken aus dem Auge zu verlieren: Die jetzt mögliche Individualisierung von Versicherungsprodukten dürfe nicht das Solidarprinzip von Versicherungen aushöhlen.

Ausdrücklich erkennt der BVK den Wunsch von immer mehr Kunden nach digitalisierten Leistungen und den Informationsbezug über digitale Kanäle an. Die Digitalisierung ermögliche zudem effizientere Prozesse zwischen Vermittlern und Versicherern, beispielsweise durch elektronisch basierte Antragsstellungen, Vertragsverwaltung und Schadenregulierung. Dadurch kann mehr Zeit für die Beratung für Versicherungsvermittler bleiben, was positiv sei, so der Verband. Doch in Zeiten der Digitalisierung müsse die vertrauensvolle persönliche Beratung unersetzlicher Bestandteil bei der Vermittlung von Versicherungsprodukten bleiben.

Auch die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) in deutsches Recht war ein großes Thema bei der Versammlung. BVK-Präsident Michael H. Heinz erläutert:

„Bei der IDD ist insbesondere zu begrüßen, dass sie ihren Anwendungsbereich auf den Direktvertrieb und Internetvertrieb ausweitet. Eine Gleichbehandlung aller Vertriebswege sollte daher auch der deutsche Gesetzgeber gewährleisten und dem Online-Vertrieb dieselben Beratungs- und Dokumentationspflichten auferlegen wie dem stationären Vertrieb.“

Im Hinblick auf die Transparenzverpflichtung der IDD sollte der deutsche Gesetzgeber seine Regelungen aus dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) als Vorbild nehmen und den Ausweis der Gesamtkosten in Euro und Cent verbraucherfreundlich gestalten. Der BVK appelliert daher an die Bundesregierung, die in Deutschland geltenden Transparenzvorschriften konsequent umzusetzen und die vorhandenen Regelungen nicht unnötig zu verschärfen.

Bild: (1) © elxeneize / fotolia.com (2) © Michael H. Heinz BKV

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