Frostschäden: R+V zahlt in drei Monaten sechsmal so viel wie im gesamten Vorjahr
Der eisige Jahresbeginn hat bei der R+V für einen kräftigen Anstieg der Frostschäden an Wohngebäuden gesorgt. Bereits im ersten Quartal 2026 überstieg der Schadenaufwand das gesamte Vorjahr um ein Vielfaches. Mit Blick auf die kommende Frostperiode rät der Versicherer zu einfachen Vorsorgemaßnahmen.
Der frostige Jahresbeginn 2026 hat bei der R+V Versicherung deutliche Spuren in der Schadenbilanz hinterlassen. In den ersten drei Monaten registrierte der Versicherer Frostschäden an Wohngebäuden in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Im gesamten Jahr 2025 waren es lediglich 600.000 Euro gewesen. Damit lag der Schadenaufwand bereits nach einem Quartal beim Sechsfachen des Vorjahreswertes.
Ursache waren die niedrigen Temperaturen und teils erheblichen Schneefälle zu Jahresbeginn. Besonders im Norden Deutschlands sorgte das Winterwetter für ungewöhnliche Verhältnisse. In Hamburg erreichte die Schneedecke zeitweise eine Höhe von 25 Zentimetern.
„Sinken die Temperaturen für mehrere Tage unter den Gefrierpunkt, zieht das oft teure Schäden an Wohngebäuden nach sich“, erklärt Conny Flörcks, Expertin für Wohngebäudeversicherung bei der R+V. Die Zahlen beziehen sich ausschließlich auf den Schadenbestand der R+V. Rückschlüsse auf die gesamte Versicherungswirtschaft lassen sich daraus nicht unmittelbar ziehen.
Wenn gefrorenes Wasser die Leitungen sprengt
Besonders gefährdet sind Wasser- und Heizungsleitungen, die unzureichend gegen Kälte geschützt sind. Gefriert das Wasser in einer Leitung, dehnt es sich aus. Der dadurch entstehende Druck kann Rohre und Verbindungen beschädigen. Das eigentliche Ausmaß eines Frostschadens zeigt sich häufig erst beim Auftauen. Sobald wieder Wasser durch die beschädigten Leitungen fließt, kann es unbemerkt in Wände, Decken und Böden eindringen. Neben der Reparatur der Leitung können dann aufwendige Trocknungs- und Sanierungsarbeiten notwendig werden.
Wie stark sich anhaltende Kälte auf die Schadenbilanz auswirken kann, zeigt auch ein Blick zurück: Im besonders kalten Jahr 2021 verzeichnete die R+V Frostschäden an Wohngebäuden von insgesamt 6,2 Millionen Euro. Der Deutsche Wetterdienst hatte damals von außergewöhnlich strenger Kälte mit nächtlichen Temperaturen bis minus 26 Grad berichtet.
Heizung auch bei Abwesenheit nicht abschalten
Mit Blick auf die bevorstehende Winterperiode empfiehlt die R+V, gefährdete Leitungen frühzeitig zu sichern. Bei Außenleitungen und Wasseranschlüssen in unbeheizten Räumen sollte das Wasser möglichst vor dem ersten Frost abgestellt und aus den Leitungen abgelassen werden. Wo dies nicht möglich ist, kann eine zusätzliche Dämmung helfen.
Besonders wichtig ist es, Gebäude auch während längerer Abwesenheit ausreichend zu beheizen. Wer etwa in den Winterurlaub fährt, sollte die Heizung nicht vollständig abschalten. Die Frostschutzstellung allein bietet dabei nicht in jeder Situation ausreichenden Schutz für sämtliche Leitungen.
Was tun, wenn die Wasserleitung eingefroren ist?
Ist eine Leitung bereits eingefroren, sollte zunächst die Wasserzufuhr am Haupthahn abgestellt werden. Anschließend empfiehlt die R+V, das Gebäude auf Temperaturen von mehr als fünf Grad zu beheizen und den Auftauprozess aufmerksam zu beobachten.
Ein Blick auf die Wasseruhr kann helfen, undichte Stellen zu erkennen: Bewegt sich der Zähler, obwohl sämtliche Wasserhähne geschlossen sind, kann dies auf austretendes Wasser hinweisen. Bei Verdacht auf einen Rohrbruch sollte ein Fachbetrieb hinzugezogen werden. Eingefrorene Leitungen dürfen nicht mit offener Flamme oder anderen ungeeigneten Hitzequellen aufgetaut werden.
Welche Versicherung übernimmt den Schaden?
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem frostbedingten Leitungswasserschaden, sind grundsätzlich zwei Versicherungen relevant. Die Wohngebäudeversicherung ist für versicherte Schäden am Gebäude zuständig, etwa an Wänden, Decken und fest eingebauten Bestandteilen. Die Hausratversicherung kann Schäden an beweglichen Gegenständen wie Möbeln, Kleidung oder Elektrogeräten übernehmen.
Ob ein konkreter Frostschaden versichert ist, hängt allerdings von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Insbesondere können vereinbarte Sicherheits- und Heizpflichten eine Rolle spielen. Betroffene sollten den Schaden deshalb möglichst schnell melden, weitere Schäden begrenzen und den Zustand dokumentieren.
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