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Leitungswasserschaden
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Aktuelle News
Ein Leitungswasserschaden kann weitreichende Folgen haben – bei Schwammbefall greift der Versicherungsschutz jedoch oft nicht, sodass trotz versicherter Ursache eine erhebliche Deckungslücke entsteht.
Redaktion experten.de / KI-generiert
19.03.2026
Urteile
Wohngebäudeversicherung: Schwamm-Ausschluss bleibt wirksam – „Nulldeckung trotz Leitungswasser“ möglich
Ein Leitungswasserschaden – und trotzdem keine Leistung? Das OLG Köln bestätigt: Beim Thema „Schwamm“ kann der Versicherungsschutz trotz versicherter Ursache ins Leere laufen. Für Vermittler entsteht daraus ein erhebliches Beratungsrisiko.
Leitungswasserschäden entwickeln sich zur größten Belastung für die Wohngebäudeversicherung.
DALL-E
07.11.2025
4 Wände
Wohngebäudeversicherung: Leitungswasserschäden steigen drastisch
Die Kosten für Leitungswasserschäden sind laut Finanztip so hoch wie nie: Mit 4,9 Milliarden Euro verursachten sie 2024 den größten Aufwand in der Wohngebäudeversicherung seit Beginn der Statistik. Neubauten und sanierte Häuser sind hingegen deutlich günstiger versicherbar – bis zu 500 Euro pro Jahr lassen sich einsparen.
Weitere News
Defekte Rohre bleiben ein unterschätztes Risiko, so die R+V Versicherung.
Alexas_Fotos / pixabay
02.05.2025
4 Wände
Leitungswasser häufigste Schadensursache im Haus – R+V registriert 46.000 Schäden in 2024
Defekte Rohre bleiben ein unterschätztes Risiko: In der Wohngebäudeversicherung der R+V Versicherung war Leitungswasser im vergangenen Jahr für rund 50 Prozent aller gemeldeten Schäden verantwortlich – und damit häufiger als Feuer, Sturm oder sonstige Naturgefahren zusammen.
Der Blick ins Kleingedruckte ist empfehlenswert (Symbolbild).
felix_w / pixabay
03.02.2025
Recht
BGH: Ausschluss von Schwammklauseln unwirksam?
Der BGH prüft den weit verbreiteten Ausschluss von Schwammschäden neu – ist er noch gerechtfertigt? Fachanwalt Stephan Michaelis erklärt im Gastbeitrag, warum der Sachverständigenbeweis im Mittelpunkt steht und was das für Versicherungsnehmer und Makler bedeutet.
Wolfgang-Riecke-2024-SHB-Versicherung
SHB Allgemeine Versicherung VVaG
06.08.2024
4 Wände
Elementar wichtig: Prävention in der Wohngebäudeversicherung
Die SHB-Versicherung hatte schon beim Relaunch ihrer Wohngebäudeversicherung ankündigt, Schadenprävention noch stärker zu unterstützen. Vorstand Wolfgang Rieke erklärt dazu, dass der Versicherer aus Königswinter dafür mit dem Heidelberger Start-up Enzo kooperiert.
Image closeup of smiling employer guy in white shirt standing in
Drobot Dean – stock.adobe.com
30.07.2024
Assekuranz
Per App vor großen Wasserschäden schützen
Im Netzgebiet der Stadtwerke Bayreuth können sowohl der tägliche Verbrauch als auch historische Daten der Wasserzähler mit einer neuen App, des Software-Unternehmens SURU Water tagesaktuell eingesehen werden.
Businessman with magnifying glass reading documents
Brian Jackson – stock.adobe.com
04.01.2024
4 Wände
Transparenzgebot in der Wohngebäudeversicherung
Intransparent ist eine Klausel, wenn sich ihr Regelungsgehalt überhaupt erst aus der in Bezug genommenen Vorschrift erschließen lässt. Wie sich das Transparenzgebot auf die Obliegenheitspflichten in der Wohngebäudeversicherung auswirkt, erläutert Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski im zweiten Teil.
Woman with a laptop on the couch at home
rh2010 – stock.adobe.com
11.05.2023
Aus einer Hand: Sicherheit für Haus, Hab und Gut
Sind Haus und Hausrat bei unterschiedlichen Gesellschaften versichert, kommt es oft zu langwierigen Abstimmungen, wem die beschädigten Güter zuzurechnen sind. Mit dem Konzept „Sicherheit aus einer Hand“ von Concept IF finden spartenbezogene Ausschlüsse nun ein Ende, denn Wohngebäude- und Hausratversicherung sind gut aufeinander abgestimmt.
Plumber fixing sink in bathroom. Repair leaking water concept
Milan – stock.adobe.com
08.05.2023
Feststellungsinteresse nach Leitungswasserschaden
Neben dem Abwicklungsanspruch können Versicherte gerichtlich feststellen lassen, dass ihre Versicherung leistungspflichtig ist. Erforderlich für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage ist ein berechtigtes Interesse. Der BGH entschied, unter welchen Umständen dieses gegeben ist.
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