BaFin: Organisationsmängel bei Kieler Volksbank führen zu höheren Eigenmittelanforderungen

Veröffentlichung: 03.11.2026, 21:11 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

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Nach festgestellten Organisationsmängeln im gewerblichen Immobilienkreditgeschäft verlangt die BaFin von der Kieler Volksbank zusätzliche Eigenmittel.Nach festgestellten Organisationsmängeln im gewerblichen Immobilienkreditgeschäft verlangt die BaFin von der Kieler Volksbank zusätzliche Eigenmittel.Experten/KI

Die Kieler Volksbank eG muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Eine Sonderprüfung hatte Mängel in der Organisation des gewerblichen Immobilienkreditgeschäfts aufgedeckt. Die BaFin stellte einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz fest und reagiert mit höheren Kapitalanforderungen. Wie hoch diese ausfallen, teilte die Aufsicht nicht mit.

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 2. November 2026 mitteilte, ergab eine im laufenden Jahr abgeschlossene Sonderprüfung, dass die Kieler Volksbank in den untersuchten Bereichen nicht über die gesetzlich vorgeschriebene ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügte. Beanstandet wurden die Aufbau- und Ablauforganisation im gewerblichen Immobilienkreditgeschäft.

Nach § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) müssen Banken über ein angemessenes und wirksames Risikomanagement verfügen. Dazu gehören klare Verantwortlichkeiten, nachvollziehbare Kreditentscheidungen und Verfahren, mit denen wirtschaftliche Risiken rechtzeitig erkannt und überwacht werden.

Gerade bei gewerblichen Immobilienfinanzierungen ist das von Bedeutung. Sinkende Mieteinnahmen, Leerstände oder fallende Immobilienbewertungen können die Rückzahlungsfähigkeit von Kreditnehmern beeinträchtigen. Werden solche Entwicklungen nicht ausreichend berücksichtigt, können aus einzelnen Kreditrisiken erhebliche Belastungen für das Institut entstehen.

Zusätzliche Eigenmittel sollen Risiken abdecken

Die BaFin stützt ihre Entscheidung auf § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 KWG. Danach kann sie zusätzliche Eigenmittel verlangen, wenn organisatorische Mängel Risiken verursachen, die durch die regulären Kapitalanforderungen nicht ausreichend erfasst werden.

Für die Kieler Volksbank bedeutet dies, dass sie über die gesetzlichen Anforderungen hinaus Kapital vorhalten muss. Ob damit auch Einschränkungen bei der Kreditvergabe oder veränderte Finanzierungskonditionen verbunden sein werden, ist nicht bekannt.

Die Maßnahme fällt in eine wirtschaftlich schwierige Phase für gewerbliche Immobilienfinanzierungen. Höhere Finanzierungskosten und die teilweise rückläufigen Bewertungen von Gewerbeimmobilien erhöhen die Anforderungen an die Kreditprüfung. Zugleich müssen Regionalbanken ihre Kreditvergabe mit den aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen in Einklang bringen.

Der im September 2026 veröffentlichte LSI-Stresstest von BaFin und Bundesbank bescheinigte den untersuchten kleineren und mittleren Kreditinstituten insgesamt eine robuste Kapitalausstattung. Allerdings zeigte das simulierte Krisenszenario auch, dass einzelne Institute bei erheblichen wirtschaftlichen Belastungen ihre Kapitalanforderungen unterschreiten könnten.

Die Entscheidung gegen die Kieler Volksbank ist kein Beleg für eine wirtschaftliche Schieflage. Sie macht jedoch deutlich, dass die Bankenaufsicht nicht erst bei finanziellen Verlusten eingreift. Bereits Mängel in der Organisation des Kreditgeschäfts können zusätzliche Kapitalanforderungen nach sich ziehen. Denn Eigenmittel können Verluste auffangen, eine funktionierende Risikosteuerung aber nicht ersetzen.


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