Cybermobbing: Sechs von zehn Eltern kennen ihre Rechte nicht
Beleidigungen, Bedrohungen und unerlaubt verbreitete Bilder gehören für viele Familien zum digitalen Alltag. Eine DEVK-Umfrage zeigt, wie häufig Eltern von solchen Erfahrungen ihrer Kinder berichten – und wie groß die Unsicherheit über rechtliche Handlungsmöglichkeiten ist.
Cybermobbing, verstörende Inhalte und unerlaubt geteilte Bilder belasten den Alltag vieler Familien. Doch wenn Kinder im Internet beleidigt, bedroht oder bloßgestellt werden, wissen zahlreiche Eltern nicht, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen offenstehen.
Das zeigt eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK Versicherungen. Demnach fühlen sich 59 Prozent der befragten Eltern schlecht darüber informiert, wie sie bei Online-Übergriffen gegen ihre Kinder rechtlich vorgehen können. Nur 33 Prozent schätzen ihren Kenntnisstand als gut ein. Für die Untersuchung wurden 1.500 Eltern von Kindern im Alter zwischen sechs und 17 Jahren befragt.
Jedes dritte Elternteil berichtet von Mobbingerfahrungen
Beleidigungen, Ausgrenzung und Mobbing gehören zu den am häufigsten genannten negativen Online-Erfahrungen. 32 Prozent der befragten Eltern wissen davon, dass mindestens eines ihrer Kinder im Internet bereits beleidigt, ausgegrenzt oder gemobbt wurde. Auch andere Formen digitaler Übergriffe sind verbreitet. 27 Prozent berichten, dass ihr Kind mit ungeeigneten oder verstörenden Inhalten konfrontiert wurde. Bei jedem fünften befragten Elternteil wurden Fotos oder Videos des Kindes ohne Zustimmung geteilt. Zwölf Prozent geben an, dass ihr Kind im Internet bereits Bedrohungen oder Druck erlebt hat. Die Ergebnisse beziehen sich auf Erfahrungen, von denen die Eltern Kenntnis haben. Wie viele Vorfälle Kinder ihren Eltern nicht mitteilen, lässt sich daraus nicht ableiten.
Eltern würden zuerst das Gespräch suchen
Wie würden Eltern reagieren, wenn ihr Kind im Netz beleidigt, bedroht oder bloßgestellt wird?
60 Prozent der Befragten würden zunächst das Gespräch mit ihrem Kind suchen. 55 Prozent würden Nachrichten, Bilder oder andere Belege sichern. Damit stehen persönliche Unterstützung und die Dokumentation des Vorfalls bei den möglichen Reaktionen im Vordergrund. Gerade die Beweissicherung kann wichtig werden, wenn beleidigende Inhalte gelöscht, Profile gesperrt oder rechtliche Schritte geprüft werden sollen. „Eltern müssen nicht jede Rechtsfrage selbst beantworten können. Wichtig ist, dass sie belastende Inhalte frühzeitig dokumentieren, gemeinsam mit ihrem Kind handeln und wissen, an welche Stellen sie sich wenden können“, sagt Dr. Nabila Abaza-Uhrberg, Leiterin Konzernrecht der DEVK Versicherungen und Vorständin der DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Die Umfrage zeige, dass sich viele Familien bei ihren rechtlichen Möglichkeiten mehr Orientierung wünschten.
Große Unsicherheit über rechtliche Möglichkeiten
Besonders deutlich wird der Informationsbedarf bei der Frage nach den eigenen Rechten. 59 Prozent der Eltern fühlen sich schlecht darüber informiert, welche rechtlichen Möglichkeiten bei Beleidigungen, Bedrohungen oder Bloßstellungen ihrer Kinder im Internet bestehen. Nur ein Drittel bewertet den eigenen Informationsstand positiv. Welche Schritte im Einzelfall möglich sind, hängt von der Art des Übergriffs ab. Je nach Sachverhalt können beispielsweise die Meldung und Entfernung von Inhalten bei Plattformbetreibern, zivilrechtliche Ansprüche oder eine Strafanzeige infrage kommen.
Bei unerlaubt veröffentlichten Fotos und Videos können insbesondere Persönlichkeits- und Bildrechte betroffen sein. Bedrohungen oder bestimmte Formen der Beleidigung können darüber hinaus strafrechtlich relevant sein. Nicht jeder verletzende Kommentar erfüllt allerdings automatisch einen Straftatbestand. Deshalb kommt es auf den konkreten Inhalt und die Umstände an. Für betroffene Familien kann rechtliche Beratung helfen, die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen einzuschätzen.
Zwei Drittel erwarten Schutz durch Social-Media-Verbot
Auch die Diskussion über Altersgrenzen für soziale Netzwerke spiegelt sich in den Umfrageergebnissen wider. 66 Prozent der befragten Eltern glauben, dass ein Verbot sozialer Netzwerke für Kinder unter 13 Jahren zu deren Schutz beitragen könnte. 24 Prozent teilen diese Einschätzung nicht. Weitere zehn Prozent sind unentschieden. Die Zustimmung zeigt, dass viele Eltern Altersbeschränkungen als möglichen Schutzmechanismus betrachten. Ob und in welchem Umfang solche Regelungen Cybermobbing und andere digitale Risiken tatsächlich reduzieren, lässt sich aus der Befragung allerdings nicht ableiten.
Was Eltern nach einem Online-Übergriff tun können
Aus den Ergebnissen ergibt sich ein praktischer Handlungsbedarf: Eltern benötigen nicht nur Informationen über digitale Gefahren, sondern auch Orientierung für den Ernstfall. Ein erster Schritt ist, mit dem betroffenen Kind über den Vorfall zu sprechen und belastende Inhalte möglichst frühzeitig zu dokumentieren. Dazu können Screenshots, Nachrichtenverläufe, Profilnamen und Zeitangaben gehören. Anschließend kann geprüft werden, ob sich Inhalte bei der jeweiligen Plattform melden und entfernen lassen. Bei Bedrohungen oder schwerwiegenden Übergriffen kann es sinnvoll sein, Polizei oder rechtliche Beratung einzuschalten. Auch ein bestehender Rechtsschutzversicherungsvertrag kann Anlass für eine Nachfrage beim Versicherer sein. Ob Beratungskosten oder die Durchsetzung bestimmter Ansprüche gedeckt sind, hängt allerdings vom vereinbarten Leistungsumfang und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
Die DEVK-Umfrage macht damit zweierlei deutlich: Digitale Übergriffe gegen Kinder sind für zahlreiche Familien bereits Realität. Zugleich fehlt vielen Eltern das Wissen darüber, wie sie ihre Kinder rechtlich unterstützen können.
Zur Studie: Civey befragte im Auftrag der DEVK Versicherungsgruppe vom 25. August bis 9. September 2026 online 1.500 Eltern von Kindern im Alter zwischen sechs und 17 Jahren. Die Ergebnisse sind laut Auftraggeber repräsentativ unter Berücksichtigung eines statistischen Fehlers von 4,3 bis 4,5 Prozentpunkten. Bei Fragen zu negativen Erfahrungen und möglichen ersten Maßnahmen waren Mehrfachantworten zulässig.
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