Finanzbildungsstrategie: AfW fordert gleiche Regeln für Vermittler und Influencer

Veröffentlichung: 08.10.2026, 10:10 Uhr - Lesezeit 8 Minuten

Deutschland soll eine nationale Finanzbildungsstrategie bekommen. Doch wer darf sie in die Praxis tragen? Der AfW warnt davor, Vermittler wegen wirtschaftlicher Interessen auszugrenzen, während für Finanzbildungsbotschafter bislang keine überprüfbaren Qualifikationsanforderungen vorgesehen sind. Auch bei Risikoabsicherung und Frühstartrente sieht der Verband Lücken.

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Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung fordert Änderungen am Entwurf der Finanzbildungsstrategie des Bundes. In seiner Stellungnahme zum Stand vom 7. September 2026 begrüßt der Verband zwar grundsätzlich die geplante nationale Strategie. Bei der praktischen Umsetzung sieht er jedoch mehrere offene Punkte.
Im Zentrum steht dabei eine grundsätzliche Frage: Nach welchen Kriterien soll entschieden werden, wer künftig Finanzbildung vermitteln und an staatlich unterstützten Formaten teilnehmen kann?
Der AfW fordert dafür einheitliche und überprüfbare Qualitätsstandards. Wirtschaftliche Interessen eines Akteurs dürften nach Auffassung des Verbands nicht automatisch zum Ausschluss führen. Entscheidend seien Qualifikation, Transparenz und eine klare Trennung zwischen Bildungsangebot und Produktvertrieb.

AfW sieht unterschiedliche Maßstäbe

Der Entwurf sieht unter anderem einen europäischen Verhaltenskodex, das Label „Mit Geld und Verstand“ sowie Finanzbildungsbotschafterinnen und -botschafter vor. Genau hier erkennt der AfW einen möglichen Widerspruch. Für die vorgesehenen Botschafter nennt der Entwurf nach Darstellung des Verbands Bekanntheit, Glaubwürdigkeit und Reichweite, aber keine überprüfbaren Qualifikationsanforderungen. Gleichzeitig sollen auch Influencer das geplante Finanzbildungslabel erhalten können.
Für Vermittler gelten dagegen bereits gesetzliche Anforderungen. Sie müssen je nach Tätigkeit Sachkunde nachweisen, registriert sein und unterliegen der Aufsicht. Versicherungsvermittler sind zudem zu jährlich 15 Stunden Weiterbildung verpflichtet. Der AfW schlägt deshalb vier Kriterien vor, die unabhängig von der jeweiligen Akteursgruppe gelten sollen: eine anerkannte Qualifikation, die Offenlegung von Finanzierung und wirtschaftlichen Interessen, kein Produktvertrieb innerhalb des Bildungsformats sowie Registrierung und Aufsicht, soweit die jeweilige Tätigkeit erlaubnispflichtig ist. „Entscheidend ist, wer Finanzbildung qualifiziert, transparent und beaufsichtigt vermittelt – nicht, ob jemand dafür vergütet wird“, erklärt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung.

Risikoabsicherung bislang nur Randthema

Eine weitere Lücke sieht der Verband beim Versicherungswissen. Der Entwurf behandelt nach seiner Analyse Altersvorsorge, Kapitalanlage, Kredite und Haushaltsführung ausführlich, während die Absicherung existenzieller Risiken lediglich in einem Handlungsfeld kurz aufgegriffen werde. Dabei verweist der AfW auf Zahlen zur Überschuldung, die auch dem Strategieentwurf zugrunde liegen. Krankheit, Sucht oder Unfall waren demnach 2025 mit 18,1 Prozent häufiger Auslöser privater Überschuldung als unwirtschaftliche Haushaltsführung mit 11,7 Prozent. Arbeitslosigkeit lag bei 17,4 Prozent. Der Verband fordert deshalb, biometrische und andere existenzielle Risiken als Querschnittsthema in der Finanzbildungsstrategie zu verankern. Dazu zählt er etwa den Verlust der Arbeitskraft, Haftpflichtrisiken und Pflegebedürftigkeit.

Beratung fehlt als Umsetzungspartner

Auch die Rolle persönlicher Beratung hält der AfW für unterbelichtet. Nach den in der Strategie verwendeten Daten erreichen zwar 85 Prozent der Erwachsenen beim Finanzwissen ein Mindestniveau. Nur 52 Prozent der Erwerbsbevölkerung seien jedoch überzeugt, gut für das Alter vorzusorgen; bei Frauen liege der Anteil bei 44 Prozent. 88 Prozent sparten aktiv, während lediglich 60 Prozent langfristige finanzielle Ziele verfolgten. Der Verband zieht daraus die Schlussfolgerung, dass Finanzwissen allein noch keine finanzielle Entscheidung hervorbringt. Beratung könne eine Schnittstelle zwischen allgemeinem Wissen und der individuellen finanziellen Situation bilden.
Dabei argumentiert der AfW auch mit der regionalen Reichweite: Nach der im Entwurf zitierten OECD-Bestandsaufnahme finden lediglich sechs Prozent der Finanzbildungsinitiativen auf lokaler Ebene statt. Angebote für ältere Menschen, Selbstständige sowie Inhaber kleiner Unternehmen seien ebenfalls selten. Der Verband schlägt deshalb vor, Vermittlerverbände beispielsweise in das geplante Format „Finanzbildung unterwegs“ einzubeziehen.

Frühstartrente bringt den Konflikt auf den Punkt

Besonders sichtbar wird der Konflikt für den AfW bei der geplanten Frühstartrente. Die Bundesregierung weist ihr auch eine Bildungsfunktion für Kinder, Eltern und Lehrkräfte zu. Gleichzeitig soll für die entsprechenden Verträge keine Beratung geschuldet werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen zudem keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden.
Aus Sicht des Verbands entfällt damit ausgerechnet während der eigentlichen Frühstartrentenphase die übliche Finanzierung persönlicher Beratung. Der AfW kritisiert außerdem die vorgesehene kollektive Anlage durch den Bund für Kinder ohne Depotvertrag und spricht sich gegen einen staatlichen Alleingang bei der kapitalgedeckten Vorsorge aus.

Strategie bislang ohne quantifizierte Ziele und Budget

Schließlich bemängelt der Verband die Erfolgsmessung. Zwar soll das Monitoring definierte Zwischenziele beobachten, der Entwurf enthalte nach Darstellung des AfW bislang aber keine quantifizierten strategischen Zielwerte. Auch ein Gesamtbudget beziehungsweise eine systematische Ressourcenausstattung der einzelnen Maßnahmen werde nicht ausgewiesen.
Der AfW fordert deshalb messbare Ziele und eine verbindliche Beteiligung privater und zivilgesellschaftlicher Akteure an der weiteren Umsetzung. Der Verband selbst bietet seine Mitarbeit in den vorgesehenen Dialog- und Stakeholderformaten an.

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