Kinderrechte: Viele kennen sie – kaum jemand weiß, wie man sie durchsetzt

Veröffentlichung: 15.09.2026, 07:09 Uhr - Lesezeit 6 Minuten

Viele Erwachsene in Deutschland kennen zentrale Kinderrechte. Doch sobald es um die rechtliche Einordnung oder konkrete Hilfe bei möglichen Verletzungen geht, wird das Wissen dünner. Das zeigt eine YouGov-Befragung im Auftrag der ARAG unter 2.095 Erwachsenen.

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3 Prozent kennen das Recht auf Bildung, 62 Prozent das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Doch nur 18 Prozent wissen genau, an wen sie sich wenden können, wenn Kinderrechte verletzt werden.3 Prozent kennen das Recht auf Bildung, 62 Prozent das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Doch nur 18 Prozent wissen genau, an wen sie sich wenden können, wenn Kinderrechte verletzt werden.Experten/KI

Das Recht auf Bildung kennen 73 Prozent der Befragten, das Recht auf gewaltfreie Erziehung 62 Prozent. Es folgen elterliche Fürsorge mit 56 Prozent und Gesundheit mit 50 Prozent. Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung nennen 44 Prozent, den Schutz der Privatsphäre 39 Prozent.

Deutlich seltener genannt werden Beratung und Hilfe bei Problemen sowie Freizeit und Spiel mit jeweils 29 Prozent. Beteiligung und Mitbestimmung erreichen 20 Prozent, das Recht auf Information 17 Prozent. Kinderrechte sind damit sehr unterschiedlich im Bewusstsein verankert.

Bekannt – und trotzdem verbesserungsbedürftig

Auffällig ist, dass ausgerechnet bei den bekanntesten Kinderrechten der größte Verbesserungsbedarf gesehen wird. Jeweils 40 Prozent nennen Bildung und gewaltfreie Erziehung. Es folgen elterliche Fürsorge mit 25 Prozent, Gesundheit mit 21 Prozent sowie Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung mit 20 Prozent. Bis zu drei Antworten waren möglich.

Hohe Bekanntheit bedeutet damit nicht, dass auch die Umsetzung als ausreichend wahrgenommen wird. Gerade bei Bildung und gewaltfreier Erziehung fallen Bekanntheit und kritische Bewertung zusammen.

Nur 30 Prozent kennen die Verfassungslage

Bei der rechtlichen Einordnung zeigt sich größere Unsicherheit. 35 Prozent glauben, Kinderrechte seien ausdrücklich als eigene Rechte von Kindern im Grundgesetz verankert. Weitere 35 Prozent wissen es nicht oder machen keine Angabe. Nur 30 Prozent antworten mit Nein.

Kinderrechte gelten in Deutschland, sind aber bislang nicht in einem eigenen Artikel des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Studie verweist auf die allgemeinen Grundrechte und die UN-Kinderrechtskonvention.

Damit ist die rechtliche Grundlage deutlich weniger bekannt als einzelne Kinderrechte selbst.

Nur 18 Prozent wissen genau, an wen sie sich wenden können

Kinderrechtsverletzungen sind für einen Teil der Befragten keine abstrakte Erfahrung. 20 Prozent geben an, bereits selbst erlebt zu haben, dass Kinderrechte im Alltag nicht ausreichend beachtet wurden. 27 Prozent haben dies bei anderen mitbekommen. 49 Prozent berichten von keiner entsprechenden Erfahrung. Da Mehrfachantworten möglich waren, lassen sich die Werte nicht zu einem Anteil der insgesamt Betroffenen oder Beobachter addieren.

Gleichzeitig ist die Orientierung bei konkreten Hilfsmöglichkeiten begrenzt. Nur 18 Prozent wissen nach eigener Aussage genau, an wen sie sich wenden können, wenn Kinderrechte verletzt werden oder ein Kind Schutz, Hilfe oder Beratung benötigt. 38 Prozent haben eine ungefähre Vorstellung. 25 Prozent wissen es eher nicht, 15 Prozent überhaupt nicht.

„Kinderrechte sind keine abstrakten Versprechen – sie müssen im Alltag gelebt und geschützt werden. Als weltweit größter Rechtsschutzversicherer ist es unser Anspruch, Menschen zu helfen, ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen. Dass dies auch für die Rechte von Kindern gilt, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Die Ergebnisse dieser Umfrage zeigen uns, dass hier noch erheblicher Aufklärungsbedarf besteht und dass wir als Gesellschaft gemeinsam handeln müssen“, erklärt Dr. Renko Dirksen, Vorstandsvorsitzender der ARAG SE.

Die 18 Prozent müssen allerdings präzise gelesen werden. Die übrigen Befragten sind nicht durchweg orientierungslos: 38 Prozent haben zumindest eine ungefähre Vorstellung. Der Befund liegt vielmehr darin, dass weniger als jeder Fünfte von sich sagt, im konkreten Fall genau zu wissen, an wen er sich wenden kann.

Die Lücke liegt beim konkreten Handeln

Insgesamt zeichnet die Befragung deshalb kein Bild allgemeiner Unkenntnis. Grundlegende Kinderrechte sind vielen Erwachsenen geläufig. Auffällig werden die Wissenslücken dort, wo nach weniger bekannten Rechten, ihrer rechtlichen Verankerung und konkreten Anlaufstellen gefragt wird.

Für die Aufklärung über Kinderrechte folgt daraus eine klare Aufgabe. Es reicht nicht, einzelne Rechte bekannt zu machen. Ebenso wichtig ist die Information darüber, wo Kinder, Eltern und andere Erwachsene Unterstützung erhalten, wenn ein Recht verletzt wird oder ein Kind Hilfe benötigt.

Die Studie zeigt damit vor allem eine Lücke zwischen Rechtswissen und Handlungswissen: Viele kennen Kinderrechte. Deutlich weniger wissen genau, was zu tun ist, wenn es darauf ankommt.

Quelle:ARAG SE / YouGov, Kinderrechte in Deutschland, Befragung von 2.095 Personen vom 10. bis 13. Juli 2026, veröffentlicht am 14. September 2026.

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