375 Honorar-Finanzanlagenberater – jetzt bekommt der Berufsstand einen eigenen Verband

Veröffentlichung: 20.08.2026, 13:08 Uhr - Lesezeit 6 Minuten

375 Honorar-Finanzanlagenberater sind derzeit in Deutschland registriert. Nun bekommt der kleine Berufsstand eine eigene Interessenvertretung auf Bundesebene. Der neu gegründete Bundesverband der Honorar-Finanzanlagenberater (BVHF) will die Beratung nach § 34h GewO sichtbarer machen und sich stärker in die Debatte über unabhängige Finanzberatung und Vergütungsmodelle einbringen.

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Mit dem BVHF erhalten die Honorar-Finanzanlagenberater erstmals eine eigene Interessenvertretung auf Bundesebene. Der Verband will das Berufsbild nach § 34h GewO sichtbarer machen und sich stärker in die Debatte über unabhängige Finanzberatung und Vergütungsmodelle einbringen.Mit dem BVHF erhalten die Honorar-Finanzanlagenberater erstmals eine eigene Interessenvertretung auf Bundesebene. Der Verband will das Berufsbild nach § 34h GewO sichtbarer machen und sich stärker in die Debatte über unabhängige Finanzberatung und Vergütungsmodelle einbringen.Redaktion experten.de / KI-generiert

Die Honorar-Finanzanlagenberater in Deutschland organisieren sich in einem neuen Berufsverband. Der Bundesverband der Honorar-Finanzanlagenberater e. V. (BVHF) mit Sitz in Berlin ist an die Öffentlichkeit getreten und will künftig die berufspolitischen Interessen von Beratern mit einer Erlaubnis nach § 34h Gewerbeordnung vertreten.
Vorstandsvorsitzender ist Alexander Briegel, zweite Vorsitzende Samira Paulinyi. Ordentliche Mitglieder können ausschließlich Berater werden, die über eine entsprechende §-34h-Erlaubnis verfügen.

Wie überschaubar das Berufsfeld bislang ist, zeigt die aktuelle Statistik der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Zum 1. Juli 2026 waren bundesweit lediglich 375 Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO registriert. Fast alle – 374 – verfügen über eine Erlaubnis zur Beratung über offene Investmentvermögen. Bei geschlossenen Investmentvermögen sind es 89, bei Vermögensanlagen 43. Da Berater für mehrere Kategorien zugelassen sein können, sind Mehrfachzählungen möglich.

Damit erhält ein zahlenmäßig kleiner Berufsstand, der im deutschen Finanzvertrieb bislang eine Nebenrolle spielt, eine eigene Interessenvertretung. Regulatorisch ist die Honorar-Finanzanlagenberatung klar von der provisionsbasierten Finanzanlagenvermittlung abgegrenzt.

§ 34h setzt auf Vergütung durch den Kunden

Honorar-Finanzanlagenberater beraten zu Finanzanlagen, werden dafür jedoch grundsätzlich ausschließlich von ihren Auftraggebern vergütet. Zuwendungen von Produktgebern oder anderen Dritten dürfen sie grundsätzlich nicht annehmen. Der BVHF macht genau diese Trennung von Beratung und Produktvergütung zum Kern seiner Positionierung. „Honorar-Finanzanlagenberatung heißt für uns: provisionsfrei und damit strukturell unabhängig beraten, transparent arbeiten und die Interessen der Mandanten konsequent in den Mittelpunkt stellen“, sagt Alexander Briegel, Vorstandsvorsitzender des BVHF.
Der Verband will das Berufsbild sowohl bei Verbrauchern als auch innerhalb der Finanzbranche bekannter machen. Daneben sollen berufsspezifische Standards weiterentwickelt und der fachliche Austausch zwischen den Mitgliedern gefördert werden.

Verband positioniert sich auch in der Anlageberatung

Inhaltlich legt sich der BVHF bereits auf einige Grundsätze fest. Anlageempfehlungen sollen sich nach Vorstellung des Verbands an Erkenntnissen der Kapitalmarktforschung orientieren und insbesondere breit diversifiziert und kosteneffizient ausgestaltet werden. Dabei stellt der Verband nicht einzelne Finanzprodukte, sondern Lebensziele, Bedarf und Risikoprofil der Mandanten in den Mittelpunkt. „Ob Privatpersonen oder Unternehmen: Viele suchen in einer zunehmend komplexen Finanzwelt nach verlässlicher Orientierung“, sagt die zweite Vorsitzende Samira Paulinyi. Beratung müsse transparent und nachvollziehbar sein und sich konsequent an den Interessen der Ratsuchenden orientieren.

Eine neue Stimme in einer alten Vergütungsdebatte

Mit seiner Gründung betritt der BVHF zugleich eine seit Jahren geführte Debatte über Provision und Honorar in der Finanzberatung. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Kostentransparenz bei Anlage- und Altersvorsorgeprodukten dürfte die Frage nach der Vergütung von Beratung weiter an Bedeutung gewinnen. Mit dem BVHF versucht nun ein Verband, speziell die Perspektive der nach § 34h GewO zugelassenen Honorar-Finanzanlagenberater stärker in diese Diskussion einzubringen.
Der Verband kündigt an, sich künftig auch öffentlich zu Fragen der Geldanlage, ETF-Investments, Altersvorsorge sowie zur Regulierung unabhängiger Finanzberatung zu äußern.
Wie stark diese Stimme tatsächlich wird, muss sich angesichts von 375 registrierten Berufsträgern erst zeigen.

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