Zahnersatz: Höhere Eigenanteile ab 2027
Ab 2027 müssen gesetzlich Krankenversicherte beim Zahnersatz tiefer in die eigene Tasche greifen. Nach einer Analyse von Finanztip sinken durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz die Festzuschüsse der Krankenkassen um zehn Prozent. Dadurch steigen die Eigenanteile für Kronen, Brücken und Prothesen.
Festzuschüsse werden abgesenkt
Mit Inkrafttreten der Neuregelung werden die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen zur Regelversorgung reduziert. Die bisherigen Festzuschüsse von 60, 70 und 75 Prozent sinken auf künftig 50, 60 und 65 Prozent.
Nach Einschätzung von Finanztip sollten Versicherte, bei denen ohnehin eine größere Zahnersatzbehandlung ansteht, den Heil- und Kostenplan möglichst noch 2026 von der Krankenkasse genehmigen lassen. Dann gilt noch der höhere Festzuschuss.
Beispiel: Brücke wird 173 Euro teurer
Wie sich die Reform auswirkt, zeigt ein von Finanztip berechnetes Beispiel: Fehlt einem Patienten ein Zahn im Oberkiefer und soll die Lücke mit einer dreigliedrigen Brücke geschlossen werden, erhält er mit einem seit zehn Jahren lückenlos geführten Bonusheft derzeit rund 1.289 Euro Zuschuss von der Krankenkasse.
Ab 2027 reduziert sich dieser Zuschuss auf etwa 1.116 Euro. Der Eigenanteil steigt damit um 173 Euro. Die Gesamtkosten der Regelversorgung liegen laut Finanztip bei rund 1.718 Euro.
Entscheidet sich der Versicherte statt einer Brücke für ein Implantat, erhöht sich zwar der Eigenanteil deutlich, der Festzuschuss der Krankenkasse bleibt jedoch unverändert.
Zahnzusatzversicherung nicht vorschnell abschließen
Allein aufgrund der sinkenden Festzuschüsse rät Finanztip nicht automatisch zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Die jährlichen Versicherungsbeiträge könnten die zusätzliche finanzielle Belastung durch den niedrigeren Zuschuss übersteigen.
Sinnvoll könne eine Zahnzusatzversicherung jedoch sein, wenn in den kommenden Jahren umfangreicher oder hochwertiger Zahnersatz zu erwarten sei. Gute Tarife kosten laut Finanztip – abhängig vom Alter – meist zwischen 20 und 40 Euro pro Monat. Da die Beiträge bei vielen Tarifen im Laufe der Zeit steigen, könne alternativ auch ein regelmäßiger Sparbetrag auf einem Tagesgeldkonto für spätere Zahnersatzkosten sinnvoll sein.
Worauf Versicherte achten sollten
Bei einer Zahnzusatzversicherung empfiehlt Finanztip nicht allein auf den Beitrag zu achten. Entscheidend seien vor allem die Leistungen. Empfehlenswert seien Tarife, die mindestens 90 Prozent der Kosten für Zahnersatz einschließlich der Kassenleistung übernehmen und Implantate, Brücken, Kronen sowie Inlays absichern.
Darüber hinaus sollten Leistungen für professionelle Zahnreinigungen enthalten sein, möglichst keine Wartezeiten bestehen und die Erstattungsgrenzen in den ersten Versicherungsjahren möglichst hoch ausfallen.
Von Tarifen, die lediglich mit einer Verdopplung der Kassenleistung werben, rät Finanztip ab. Vor größeren Behandlungen sollten Versicherte den Heil- und Kostenplan vorab bei ihrer Zahnzusatzversicherung einreichen und sich die Kostenübernahme bestätigen lassen.
Finanztip empfiehlt fünf Tarife
Im Rahmen seines Vergleichs empfiehlt Finanztip folgende Zahnzusatzversicherungen:
- Huk24: „ZZ Pro90“
- Huk-Coburg: „ZZ Pro90“
- Allianz: „MeinZahnschutz 90 AR“
- Allianz: „MeinZahnschutz 90“
- Württembergische: „Zahnersatz90 + Zahnbehandlung Plus“
Für den Vergleich hat Finanztip nach eigenen Angaben im Dezember 2025 insgesamt 125 Zahnzusatzversicherungen hinsichtlich Preis und Leistung untersucht und die Preisangaben im März 2026 aktualisiert.
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