E-Autos in Tunneln und Tiefgaragen: Was bei einem Brand gilt
Viele Menschen halten Elektroautos in Tunneln und Tiefgaragen für brandgefährlicher als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag von DA Direkt zeigt jedoch, dass diese Einschätzung nicht den Erkenntnissen von Experten entspricht. Auch beim Versicherungsschutz bestehen nach Angaben des Direktversicherers häufig Missverständnisse.
Mehrheit hält E-Autos für brandgefährlicher
Laut der Befragung gehen 56 Prozent der Teilnehmer davon aus, dass von Elektrofahrzeugen in Tunneln oder Tiefgaragen ein höheres Brandrisiko ausgeht als von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) brennen Elektroautos jedoch nicht häufiger als Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb. Zudem verfügen Feuerwehren inzwischen über umfassende Erfahrungen im Umgang mit Elektrofahrzeugen sowie entsprechende Einsatzkonzepte.
Einheitliche Sicherheitsstandards in Tunneln und Parkhäusern
Für den Fall eines Fahrzeugbrandes gelten in Tunneln und Tiefgaragen unabhängig von der Antriebsart einheitliche Sicherheitsstandards. Dazu zählen unter anderem Belüftungssysteme, Fluchtwege und Brandmeldetechnik.
Nach Angaben von DA Direkt sind Verbote für Elektrofahrzeuge in Parkhäusern nur in Einzelfällen anzutreffen. Ursache seien dann in der Regel bauliche Gegebenheiten oder unzureichende Lüftungsanlagen, etwa wenn geringe Deckenhöhen unter 2,10 Metern den Einsatz der Feuerwehr erschweren.
Batteriebrände werden mit Wasser gelöscht
Auch bei der Brandbekämpfung bestehen laut Umfrage Fehlvorstellungen. Zwei Drittel der Befragten glauben, dass Batteriebrände nicht mit Wasser gelöscht werden dürfen.
Nach Angaben von DA Direkt ist jedoch das Gegenteil der Fall. Da Batterien den Sauerstoff für die Verbrennung selbst erzeugen, lassen sich Akkubrände nicht durch Löschdecken, Sand oder Schaum ersticken. Stattdessen werden brennende Elektrofahrzeuge mit Wasser gekühlt, bis der Brand vollständig gelöscht ist. Um eine Wiederentzündung zu verhindern, kommen zudem Löschcontainer zum Einsatz, in denen die Fahrzeuge weiter gekühlt werden.
Versicherungsschutz gilt auch für Elektroautos
Unsicherheit besteht laut der Umfrage auch beim Versicherungsschutz. Sieben von zehn Befragten wissen nicht, ob Brandschäden an Elektroautos von der Teilkaskoversicherung übernommen werden.
Nach Angaben von DA Direkt gilt:
- Brandschäden am eigenen Elektrofahrzeug sind – unabhängig von der Antriebsart – sowohl über die Teilkasko- als auch über die Vollkaskoversicherung abgesichert.
- Schäden an Gebäuden oder anderen Fahrzeugen werden bei einem Verschulden über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert.
- Für Betreiber von Parkhäusern und Tiefgaragen gelten dieselben Haftungsmaßstäbe wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
DA Direkt weist darauf hin, dass Elektrofahrzeuge vollständig in das bestehende Versicherungssystem integriert sind.
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