Betriebsrente in der Insolvenz: Warum der PSV zum entscheidenden Sanierungspartner wird

Veröffentlichung: 15.06.2026, 06:06 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Steht ein Unternehmen vor einer Sanierung oder Insolvenz, geraten oft Finanzierung, Gläubiger und operative Maßnahmen in den Mittelpunkt. Die betriebliche Altersversorgung wird dagegen häufig unterschätzt. Dabei kann gerade sie über den Erfolg einer Sanierung mitentscheiden. Eine Schlüsselrolle übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein.

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Siegfried Flogaus, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Schultze & BraunSiegfried Flogaus, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Schultze & BraunSchultze & Braun

In vielen Insolvenzverfahren gehört die betriebliche Altersversorgung zu den komplexesten Themenfeldern überhaupt. Je größer die Zahl der Betriebsrentner und Versorgungsanwärter, desto höher werden Aufwand, Zeitdruck und Abstimmungsbedarf. Nach Einschätzung der Fachanwälte für Arbeitsrecht Siegfried Flogaus und Seraphim Ung Kim wird die Bedeutung des Themas regelmäßig unterschätzt.

Meldedialog unter Zeitdruck

Nach einem Insolvenzantrag müssen Unternehmen umfangreiche Daten für den PSV aufbereiten. Dazu gehören unter anderem:

  • Rentner- und Anwärterbestände
  • Zahlungslisten
  • Tarifverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Einzelzusagen
  • Versicherungsunterlagen

Der PSV benötigt diese Informationen, um seine Eintrittspflicht prüfen zu können. Seit 2023 erfolgt die Übermittlung über eine digitale Plattform.

Personalabteilungen geraten schnell an Grenzen

Besonders anspruchsvoll wird die Situation in größeren Verfahren. Neben den üblichen Aufgaben müssen Personalabteilungen plötzlich Rentner informieren, Daten aufbereiten, Rückfragen beantworten und den Meldedialog mit dem PSV koordinieren. Gleichzeitig stehen viele Betroffene unter erheblichem emotionalem Druck. „Der Meldedialog und die damit verbundenen Fragen überlasten Mitarbeiter insolventer Unternehmen oftmals“, sagt Siegfried Flogaus. Die Hinzuziehung spezialisierter Berater sei daher häufig sinnvoll.

Vorläufige Zahlungen als Brückenlösung

Besonders interessant ist ein Instrument, das außerhalb von Sanierungskreisen kaum bekannt ist. Ab etwa 1.000 Betriebsrentnern kann bereits mit dem Insolvenzantrag ein sogenannter vorläufiger Zahlungsweg vereinbart werden. Dadurch können Rentenzahlungen vorläufig fortgeführt werden, während der PSV seine Eintrittspflicht noch prüft. Das kann für die Betroffenen entscheidend sein. Denn in größeren Verfahren können bis zur endgültigen Leistungsübernahme durch den PSV viele Monate vergehen.

Insolvenzplan und Besserungsklausel

Kommt ein Insolvenzplan zum Einsatz, wird der PSV regelmäßig zu einem zentralen Verhandlungspartner. Nach den Vorgaben des Betriebsrentengesetzes besteht der Verein häufig auf sogenannten Besserungsklauseln. Verbessert sich die wirtschaftliche Situation des sanierten Unternehmens später nachhaltig, sollen bestimmte Verpflichtungen wieder auf den Arbeitgeber zurückübertragen werden können. Dadurch wird die betriebliche Altersversorgung nicht nur zu einem Insolvenzaspekt, sondern auch zu einem Thema der Zeit nach der Sanierung.

Frühzeitiger Dialog als Erfolgsfaktor

Die Experten sehen deshalb den frühzeitigen Austausch mit dem PSV als wichtigen Erfolgsfaktor. „Der Dialog mit dem PSV ist gerade in Eigenverwaltungsverfahren ein nicht zu unterschätzender Erfolgsfaktor“, sagt Flogaus. Die betriebliche Altersversorgung dürfe nicht zum Stolperstein einer Sanierung werden.
Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen: Je früher Unternehmen die Besonderheiten ihrer Versorgungswerke analysieren und den Kontakt zum PSV suchen, desto größer sind die Chancen auf einen geordneten Sanierungsprozess.

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