Insolvenzwelle erreicht die Betriebsrente: Worauf Unternehmen jetzt achten müssen
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen steigt seit Monaten deutlich an. Für Millionen Beschäftigte stellt sich damit eine Frage, die bislang oft wenig Beachtung findet: Was passiert eigentlich mit der betrieblichen Altersversorgung, wenn der Arbeitgeber in wirtschaftliche Schieflage gerät? Experten warnen davor, die betriebliche Altersversorgung erst im Krisenfall auf die Agenda zu setzen.
Die steigenden Insolvenzzahlen beschäftigen längst nicht mehr nur Geschäftsführer, Gläubiger und Banken. Auch die betriebliche Altersversorgung rückt zunehmend in den Fokus. Nach Angaben von Schultze & Braun verfügen rund 19 Millionen Beschäftigte in Deutschland über eine betriebliche Altersversorgung oder beziehen bereits eine Betriebsrente. Damit betrifft die Frage der Insolvenzsicherung einen erheblichen Teil der Arbeitnehmer. „Kein Unternehmen ist davor gefeit, in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten“, sagt Fachanwalt für Arbeitsrecht Seraphim Ung Kim. Gerade deshalb müsse die betriebliche Altersversorgung frühzeitig in Sanierungsüberlegungen einbezogen werden.
Wenn Rentenzahlungen plötzlich ausfallen
Ein häufig unterschätzter Aspekt betrifft laufende Betriebsrenten. Tritt Zahlungsunfähigkeit ein, darf das Unternehmen grundsätzlich keine weiteren Zahlungen mehr leisten. Davon sind auch Betriebsrenten betroffen. Die Leistungen müssen zunächst eingestellt werden. Für viele Rentner entsteht dadurch eine Versorgungslücke, die geschlossen werden muss. Gerade ältere Versorgungsempfänger sind auf diese Zahlungen häufig angewiesen.
PSV übernimmt zentrale Rolle
An dieser Stelle kommt der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) ins Spiel. Der PSV ist gesetzlich mit der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung beauftragt. Mit Eintritt des sogenannten Sicherungsfalls übernimmt er unter bestimmten Voraussetzungen die Absicherung von Betriebsrenten und unverfallbaren Anwartschaften. Seine Bedeutung wächst mit jeder größeren Unternehmensinsolvenz. Rund 95.000 Arbeitgeber finanzieren den PSV gemeinschaftlich über Beiträge. Die Schadenssummen der vergangenen Jahre zeigen, welche wirtschaftliche Tragweite die Insolvenzsicherung inzwischen erreicht hat.
Vorbereitung entscheidet über den Erfolg
Nach Einschätzung der Experten wird die betriebliche Altersversorgung in Krisensituationen häufig zu spät berücksichtigt. Dabei seien umfangreiche Vorbereitungen bereits vor einem möglichen Insolvenzantrag möglich und sinnvoll. Dazu zählen unter anderem die Sichtung von Versorgungszusagen, Rentnerbeständen, Versicherungsverträgen und versicherungsmathematischen Gutachten. „Eine frühzeitige und sachkundige Einbeziehung der betrieblichen Altersversorgung in die Sanierungsüberlegungen sowie eine umfassende Vorbereitung ist unverzichtbar“, sagt Ung Kim.
Mehr als ein HR-Thema
Für Unternehmen entwickelt sich die betriebliche Altersversorgung damit zunehmend zu einem strategischen Sanierungsthema. Neben rechtlichen und finanziellen Fragen spielen Kommunikation, Mitarbeitervertrauen und soziale Stabilität eine wichtige Rolle. Werden Betriebsrentner oder Anwärter nicht rechtzeitig informiert, können Unsicherheit und zusätzlicher Druck auf die Sanierung entstehen.
Die aktuelle Insolvenzwelle macht deshalb deutlich: Wer die betriebliche Altersversorgung erst betrachtet, wenn die Krise bereits da ist, könnte wertvolle Zeit verlieren.
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