Pflegereform 2026: Sanierung statt Systemwechsel

Veröffentlichung: 05.06.2026, 09:06 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Die Pflegeversicherung steuert auf milliardenschwere Defizite zu. Die Bundesregierung plant deshalb eine umfassende Reform. Im Mittelpunkt stehen höhere Einnahmen und Einsparungen. Die großen Strukturfragen der Pflegefinanzierung bleiben dagegen weitgehend unangetastet.

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Bundesgesundheitsministerin Nina Waken und Kanzler Friedrich Merz (beide CDU)Bundesgesundheitsministerin Nina Waken und Kanzler Friedrich Merz (beide CDU)Steffen Kugler

Die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung gilt seit Jahren als angespannt. Steigende Pflegekosten, die Alterung der Gesellschaft und eine wachsende Zahl von Leistungsbeziehern setzen das System zunehmend unter Druck. Nun zeichnet sich ab, wie die Bundesregierung gegensteuern will.
Nach Informationen von Tagesschau und Politico liegt ein Referentenentwurf für eine Reform der Pflegeversicherung vor. Eine offizielle Veröffentlichung des Bundesgesundheitsministeriums stand zunächst noch aus. Dennoch geben die bekannt gewordenen Eckpunkte bereits einen Einblick in die geplante Richtung der Reform.

Milliardenlücke zwingt zum Handeln

Auslöser für die Reform sind die wachsenden Finanzprobleme der Pflegeversicherung. Nach den bekannt gewordenen Berechnungen droht bereits 2027 ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro. Um die Finanzierung zu stabilisieren, sollen bis zum Ende des Jahrzehnts Einsparungen und Mehreinnahmen von insgesamt rund elf Milliarden Euro erreicht werden.
Die Bundesregierung reagiert damit auf eine Entwicklung, vor der Krankenkassen, Pflegeverbände und Wissenschaftler seit Jahren warnen. Bereits heute reichen die laufenden Beitragseinnahmen vielfach nicht mehr aus, um die steigenden Ausgaben dauerhaft zu decken.

Höhere Belastung für Kinderlose und Gutverdiener

Ein zentraler Bestandteil der Reform sind zusätzliche Einnahmen. Geplant ist unter anderem eine stärkere Belastung von Kinderlosen. Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden, sodass höhere Einkommen künftig stärker zur Finanzierung der Pflegeversicherung beitragen. Damit setzt die Bundesregierung auf klassische Instrumente der Einnahmesteigerung. Das Grundprinzip der umlagefinanzierten Pflegeversicherung bleibt unangetastet.

Entlastung mit Verzögerung

Auch auf der Leistungsseite sind Änderungen vorgesehen. So sollen Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen künftig stärker entlastet werden. Allerdings greifen die höheren Zuschüsse nach den bisher bekannt gewordenen Plänen erst zu einem späteren Zeitpunkt als bisher. Die Reform verfolgt damit das Ziel, die Kostenentwicklung zu begrenzen und gleichzeitig die Belastungen für Pflegebedürftige nicht weiter ausufern zu lassen.

Prävention und Pflegebegleitung gewinnen an Bedeutung

Neben der reinen Finanzierung enthält der Entwurf offenbar auch Ansätze zur besseren Begleitung von Pflegebedürftigen und Angehörigen. Stärkere Präventionsangebote sowie eine bessere Steuerung von Pflegeverläufen sollen dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit möglichst lange hinauszuzögern oder bestehende Einschränkungen besser zu bewältigen. Auch diese Maßnahmen verfolgen letztlich das Ziel, den Kostendruck auf das System zu reduzieren.

Die großen Reformfragen bleiben offen

Trotz des erheblichen Umfangs der Maßnahmen deutet bislang wenig auf einen grundlegenden Umbau des Systems hin. Fragen wie:

  • die langfristige Finanzierung der Pflege,
  • die Rolle kapitalgedeckter Elemente,
  • die Begrenzung der Eigenanteile,
  • eine mögliche Pflegevollversicherung,
  • oder die generationengerechte Verteilung der Lasten

werden durch die bisher bekannten Eckpunkte nicht grundsätzlich beantwortet.
Damit unterscheidet sich die Reform von früheren Forderungen nach einem umfassenden Systemwechsel. Stattdessen konzentriert sich die Bundesregierung zunächst darauf, die Finanzierung der bestehenden Pflegeversicherung zu stabilisieren.

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