uniVersa startet neuen Kfz-Tarif mit modularem Baukastensystem
Die uniVersa hat mit „FLEXXdrive U2026“ einen neuen Kfz-Tarif eingeführt. Neben erweiterten Leistungen setzt der Versicherer auf ein flexibles Bausteinsystem zur individuellen Absicherung.
Erweiterte Leistungen im Vergleich zum Vorgängertarif
Die uniVersa hat ihren Kfz-Tarif überarbeitet und mit „FLEXXdrive U2026“ eine neue Tarifgeneration auf den Markt gebracht. Der Vorgängertarif hatte bereits in Vergleichsuntersuchungen gute Bewertungen erzielt, nun wurden weitere Leistungsbestandteile ergänzt und angepasst.
Zu den Änderungen gehört unter anderem eine erweiterte Absicherung bei Tierbissschäden. Diese sind künftig an allen Fahrzeugteilen und unabhängig von der Fahrzeugart mitversichert. Auch im Bereich alternativer Antriebe wurden zusätzliche Leistungen integriert. So gewährt der Tarif einen Technologiezuschuss von bis zu 2.000 Euro, wenn nach einem Totalschaden oder Verlust eines Verbrennerfahrzeugs auf ein Elektro- oder Wasserstofffahrzeug umgestiegen wird. Zudem sind Schäden oder der Diebstahl von Ladekarten bei Elektro- und Hybridfahrzeugen bis zu einem Betrag von 500 Euro abgedeckt.
Anpassungen bei Neupreisentschädigung
Auch bei der Neupreisentschädigung wurden die Bedingungen erweitert. Diese gilt nicht mehr ausschließlich für klassische Werksauslieferungen, sondern auch für Fahrzeuge mit Tageszulassung bis zu einem Monat nach Erstzulassung beim Händler. Darüber hinaus werden Vorführwagen mit einer Laufleistung von bis zu 500 Kilometern einbezogen.
Flexibles Baukastensystem für individuellen Schutz
Ein zentrales Element des neuen Tarifs ist das modulare Aufbauprinzip. Kunden können ihren Versicherungsschutz über verschiedene Bausteine individuell zusammenstellen. Neben 13 wählbaren Selbstbeteiligungsstufen in der Kaskoversicherung stehen sechs optionale Leistungsbausteine zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem Auslandsschutz, Rabattschutz, Kfz-Schutzbrief, Fahrerschutz, Werkstattservice sowie eine GAP-Deckung für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge.
Sonderregelungen für Zweitfahrzeuge und Fahranfänger
Ergänzend enthält der Tarif Sonderregelungen für bestimmte Kundengruppen. Für Zweitfahrzeuge wird eine Sondereinstufung von bis zu vier schadenfreien Jahren (SF4) ohne Mindestalter ermöglicht. Zudem können Kinder im Rahmen einer Eltern-Kind-Regelung mit bis zu zwei schadenfreien Jahren (SF2) in die Versicherung starten.
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