Altersvorsorgereform: Ohne Beratung keine Breitenwirkung

Veröffentlichung: 19.03.2026, 18:03 Uhr - Lesezeit 6 Minuten

Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge nimmt Fahrt auf. Im Vorfeld der Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung eine ergänzende Stellungnahme vorgelegt. Der Tenor: Die Richtung stimmt, doch der Erfolg wird sich nicht an Produkten entscheiden, sondern an ihrer Verbreitung.

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Rechtsanwalt und Gründer von Wirth-Rechtsanwälte, Fachanwalt für Versicherungsrecht, FinanzwirtRechtsanwalt und Gründer von Wirth-Rechtsanwälte, Fachanwalt für Versicherungsrecht, FinanzwirtAfW

Der Verband begrüßt ausdrücklich zentrale Elemente des Gesetzentwurfs. Dazu zählen insbesondere die stärkere Kapitalmarktorientierung, eine größere Produktvielfalt sowie mehr Flexibilität für unterschiedliche Lebensläufe. Diese Punkte adressieren zentrale Schwächen der bisherigen Vorsorgesystematik.

Gleichzeitig macht der AfW auf eine strukturelle Lücke aufmerksam: Gute Produkte allein führen nicht automatisch zu einer höheren Vorsorgequote.

„Private Altersvorsorge verbreitet sich nicht automatisch – sie verbreitet sich durch Beratung“,

erklärt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

„Der Erfolg der Reform wird letztlich daran gemessen werden, ob die neuen Vorsorgelösungen tatsächlich bei den Menschen ankommen.“

Beratung als Zugangsfaktor – nicht als Hindernis

Im Zentrum der AfW-Argumentation steht die Rolle der Beratung. Während politische Reformen häufig auf Produktgestaltung und Kostenstrukturen fokussieren, verweist der Verband auf die praktische Umsetzungsebene: den Zugang der Haushalte zu Vorsorgelösungen.

Gerade bei langfristigen Entscheidungen mit Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten sei individuelle Beratung kein optionales Element, sondern eine strukturelle Notwendigkeit.

„Altersvorsorge ist eine Entscheidung für Jahrzehnte – nicht für ein paar Klicks“,

so Wirth.

„Viele Vorsorgeverträge laufen 60 oder sogar 80 Jahre. Solche Entscheidungen sollten nicht ohne qualifizierte Beratung getroffen werden.“

Damit positioniert sich der AfW klar gegen die Annahme, digitale Abschlussstrecken könnten die klassische Beratung vollständig ersetzen. Digitale Prozesse seien wichtig, könnten die Komplexität und Tragweite von Vorsorgeentscheidungen jedoch nicht vollständig abbilden.

„Beratung ist kein Digitalisierungsproblem – Beratung ist Verbraucherschutz. Digitale Prozesse können Beratung unterstützen, sie können sie aber nicht ersetzen.“

Regulierung und Verbreitung: ein Zielkonflikt

Kritisch sieht der Verband mögliche regulatorische Eingriffe in Beratung, Vermittlung und Vergütung. Hier entstehe ein Zielkonflikt: Einerseits solle die private Altersvorsorge breiter in der Bevölkerung verankert werden, andererseits könnten Einschränkungen im Vertrieb genau diese Verbreitung bremsen.

Aus Sicht des AfW ist die Funktionsfähigkeit der Vermittlungsstruktur ein entscheidender Erfolgsfaktor der Reform. Wird diese geschwächt, droht eine bekannte Konstellation: verbesserte Produkte bei gleichzeitig stagnierender Nachfrage.

Selbständige im Fokus

Besondere Aufmerksamkeit richtet der Verband auf die Situation von Selbständigen. Für viele von ihnen ist die private Altersvorsorge kein ergänzender Baustein, sondern die zentrale Form der Alterssicherung.

Gleichzeitig nehmen hybride Erwerbsbiografien zu – mit Wechseln zwischen Anstellung und Selbständigkeit. Daraus entsteht ein wachsender Bedarf an flexiblen, verständlichen und anpassungsfähigen Vorsorgelösungen.

„Gerade angesichts zunehmend hybrider Erwerbsbiografien braucht es flexible und verständliche Vorsorgelösungen“,

betont Wirth.

„Eine Reform sollte die Situation von Selbständigen deshalb stärker berücksichtigen.“

Vertretung der Vermittlerschaft im Finanzausschuss

Vor diesem Hintergrund begrüßt der AfW, dass die Perspektive der Vermittlerschaft in der Anhörung des Finanzausschusses vertreten ist. Der Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) ist als Sachverständiger geladen.

AfW und BDV stehen nach eigenen Angaben in engem fachlichen Austausch und vertreten in zentralen Fragen der Reform ähnliche Positionen.

Fazit: Der Maßstab ist die tatsächliche Nutzung

Am Ende wird sich die Reform nicht an ihrer technischen Ausgestaltung messen lassen, sondern an ihrer praktischen Wirkung. Entscheidend ist, ob es gelingt, mehr Menschen tatsächlich in die private Altersvorsorge zu bringen.

„Eine erfolgreiche Altersvorsorgereform misst sich nicht nur an neuen Produkten oder Kostenstrukturen – sondern daran, wie viele Menschen tatsächlich vorsorgen.“
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