42 Prozent der Anwälte berichten über Einfluss von Rechtsschutzversicherern
Fast jeder zweite Anwalt berichtet von Einflussversuchen durch Rechtsschutzversicherer. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Demnach raten Versicherer teilweise von Klagen ab oder bieten Abstandszahlungen an, um Verfahren zu vermeiden.
Üben Rechtsschutzversicherer zu großen Einfluss auf die Rechtsdurchsetzung aus? Nach einer aktuellen Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) berichten viele Anwälte, dass Versicherer zunehmend versuchen, auf Versicherungsnehmer und Mandate einzuwirken. Die Befragung wurde zwischen dem 30. Oktober 2025 und dem 5. Januar 2026 durchgeführt und am 29. Januar 2026 veröffentlicht. Insgesamt wurde die Umfrage 7.070-mal aufgerufen und 5.935-mal vollständig beantwortet.
Einfluss bereits vor Mandatserteilung
Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung: 42,03 Prozent der teilnehmenden Anwälte berichten, dass Mandanten bereits vor der Mandatserteilung von ihrer Rechtsschutzversicherung „beraten“ oder vertreten worden seien. Darüber hinaus kennen 12,58 Prozent der Befragten Fälle, in denen Rechtsschutzversicherer sogenannte Abstandszahlungen angeboten haben. Ziel solcher Zahlungen sei es nach Darstellung der Anwälte gewesen, eine Mandatserteilung oder die Fortführung eines Verfahrens zu verhindern. In rund 40 Prozent dieser Fälle hätten Versicherer zudem Einschätzungen zu Erfolgsaussichten abgegeben. Besonders häufig wurden Abstandszahlungen laut BRAK im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeitsverfahren berichtet.
Kritik aus der Anwaltschaft
Die Bundesrechtsanwaltskammer sieht in solchen Entwicklungen mögliche Konflikte mit grundlegenden Prinzipien der anwaltlichen Beratung. Nach Auffassung der Anwaltschaft müsse die rechtliche Einschätzung eines Falles unabhängig erfolgen. Versicherungsnehmer haben grundsätzlich das Recht auf freie Anwaltswahl nach § 127 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Gleichzeitig wird in der juristischen Diskussion immer wieder auf mögliche Interessenkonflikte verwiesen, wenn Versicherer selbst rechtliche Bewertungen vornehmen.
Praktische Erfahrungen aus der Praxis
Auch einzelne Kanzleien berichten von ähnlichen Erfahrungen im Mandatsalltag. Nach Darstellung der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer komme es in verschiedenen Rechtsgebieten vor, dass Deckungszusagen verzögert oder abgelehnt würden oder Versicherungsnehmer von der Rechtsverfolgung abgeraten werde. Als problematisch wird dabei insbesondere gesehen, dass Verzögerungen bei Deckungsentscheidungen für Mandanten erhebliche Folgen haben können. So verweist die Kanzlei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 4. Februar 2026 (Az. 5 U 37/25), in der eine späte Reaktion auf eine Deckungsanfrage eine zentrale Rolle spielte.
Politische Diskussion über Rolle der Versicherer
Die Frage nach der Rolle von Rechtsschutzversicherern in der Rechtsberatung ist auch politisch umstritten. Ein Vorstoß aus Bayern, Versicherern künftig eine weitergehende außergerichtliche Beratung und Vertretung zu ermöglichen, war 2025 auf deutliche Kritik der Bundesrechtsanwaltskammer gestoßen. Die Diskussion berührt grundlegende Fragen des Rechtsdienstleistungsrechts und der möglichen Interessenkollisionen nach § 4 RDG.
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