Bauträger-Insolvenz: BGH stärkt Eigentümerrechte bei „steckengebliebenem Bau“

Veröffentlichung: 27.02.2026, 10:02 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Nach einer Bauträger-Insolvenz bleibt ein Bauprojekt halbfertig zurück – und die Wohnungseigentümer streiten über die Fertigstellung. Der Bundesgerichtshof klärt nun, wie weit die Erstherstellungspflicht der Gemeinschaft bei einem „steckengebliebenen Bau“ reicht.

(PDF)
cms.wjtizHermann / pixabay

Was passiert, wenn ein Bauträger insolvent wird und ein Neubau im Rohzustand stehen bleibt? Mit Urteil vom 27. Februar 2026 (Az. V ZR 219/24) hat der Bundesgerichtshof eine praxisrelevante Grundsatzentscheidung zur Erstherstellungspflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (WEG) getroffen.

Demnach kann ein einzelner Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft nicht nur die Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums verlangen, sondern auch die Errichtung innenliegender nichttragender Wände in verputzter Form, die unter Putz verlegten Leitungen sowie den Anschluss an die zentrale Heizungsversorgung inklusive Heizkörpern. Auf die sachenrechtliche Zuordnung zum Gemeinschafts- oder Sondereigentum kommt es für den Umfang der Erstherstellungspflicht dabei nicht entscheidend an.

Der Hintergrund: Insolvenz und halbfertige Dachgeschosse

Die Kläger waren Sondereigentümer zweier nicht vollständig hergestellter Dachgeschosseinheiten. Die WEG war bereits 2019 rechtskräftig zur plangerechten Erstherstellung des Gemeinschaftseigentums verurteilt worden. Streit bestand jedoch darüber, ob hierzu auch: nichttragende Innenwände, Elektroinstallationen und der Anschluss an die zentrale Heizungsanlage gehörten. Die Eigentümerversammlung lehnte entsprechende Beschlüsse ebenso ab wie die Gestattung zusätzlicher Dachflächenfenster.
Die Vorinstanzen gaben der Gemeinschaft recht. Der BGH hob das Urteil teilweise auf.

Kern der Entscheidung: Praktikabilität vor sachenrechtlicher Strenge

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) enthält keine ausdrückliche Regelung zur Erstherstellung bei einem „steckengebliebenen Bau“. Bislang war höchstrichterlich geklärt, dass jedenfalls das Gemeinschaftseigentum fertigzustellen ist. Nun stellt der BGH klar: Der Erstherstellungsanspruch ist nicht strikt an der dinglichen Zuordnung zu Gemeinschafts- oder Sondereigentum gebunden. Eine rein sachenrechtliche Betrachtung würde zu unpraktikablen Ergebnissen führen. Denn wenn ohnehin Wände, Decken, Böden und tragende Bauteile hergestellt werden müssen, ist es baupraktisch geboten, auch nichttragende Innenwände, Unterputzleitungen und Heizungsanschlüsse einheitlich mitzuerstellen. Das dient: der technischen Koordination (z. B. bei Estricharbeiten), der Vermeidung von Doppelarbeiten und auch einer sachgerechten Bauabwicklung.

Kostenfrage bleibt differenziert

Finanziell gilt weiterhin:

  • Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum tragen alle (§ 16 Abs. 2 WEG).
  • Soweit die Gemeinschaft auch Teile des Sondereigentums erstmals errichtet, trifft die Kostenlast grundsätzlich die betreffenden Eigentümer.

Der BGH betont zudem, dass der Sondereigentümer seinen Innenausbau (Bad, Küche etc.) weiterhin selbst herstellen muss.

Dachflächenfenster: Bauliche Veränderung bleibt Einzelfallfrage

Anders beurteilte der BGH die begehrten Dachflächenfenster. Hier handelt es sich nicht um plangerechte Erstherstellung, sondern um eine bauliche Veränderung im Sinne des § 20 WEG. Entscheidend ist nun, ob andere Eigentümer „verständlicherweise beeinträchtigt“ sind. Maßstab ist dabei das Gebäude als Ganzes – nicht das einzelne Bauteil. Das Landgericht Düsseldorf muss dies erneut prüfen.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Passau im Fall um das Millionen-Erbe des Schriftstellers Hans Carossa rechtskräftig bestätigt.Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Passau im Fall um das Millionen-Erbe des Schriftstellers Hans Carossa rechtskräftig bestätigt.DALL-E
Urteile

Erbstreit um 20 Millionen Euro: BGH bestätigt Urteil im Fall Carossa-Nachlass

Ein gefälschtes Testament, ein prominenter Dichternachlass und eine Freiheitsstrafe von über fünf Jahren: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Passau im Fall um das Millionen-Erbe des Schriftstellers Hans Carossa rechtskräftig bestätigt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung fälschungssicherer Nachlassregelungen – und auf die Grenzen des Vertrauens in Betreuer und Pflegepersonen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen gewerbsmäßigen Betrugs durch das Landgericht Weiden i.d.OPf. bestätigt.Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen gewerbsmäßigen Betrugs durch das Landgericht Weiden i.d.OPf. bestätigt.Hermann / pixabay
Urteile

Millionenbetrug mit Schein-Beitritten zu Genossenschaft - BGH bestätigt Urteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen gewerbsmäßigen Betrugs durch das Landgericht Weiden i.d.OPf. bestätigt. Die Angeklagten hatten über eine Genossenschaft vermeintlich vermögenswirksame Leistungen angeboten, ohne die gesetzlichen Formvorschriften einzuhalten.
Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IV ZR 32/24) hat entschieden, dass Versicherer den Tagessatz in der Krankentagegeldversicherung nicht einseitig senken dürfen, wenn das Einkommen des Versicherungsnehmers sinkt.Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IV ZR 32/24) hat entschieden, dass Versicherer den Tagessatz in der Krankentagegeldversicherung nicht einseitig senken dürfen, wenn das Einkommen des Versicherungsnehmers sinkt.CQF-avocat / pixabay
Urteile

BGH: Krankentagegeldversicherung – Versicherer dürfen Tagessatz nicht einseitig herabsetzen

Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IV ZR 32/24) hat entschieden, dass Versicherer den Tagessatz in der Krankentagegeldversicherung nicht einseitig senken dürfen, wenn das Einkommen des Versicherungsnehmers sinkt. Dies gilt selbst dann, wenn die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine entsprechende Klausel enthalten, die nachträglich ersetzt wurde.
Rechtsanwälte müssen Fristen nicht doppelt prüfen, sofern sie sich auf eine funktionierende Organisation und die Vermerke in den Handakten verlassen können, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).Rechtsanwälte müssen Fristen nicht doppelt prüfen, sofern sie sich auf eine funktionierende Organisation und die Vermerke in den Handakten verlassen können, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).mrbobdobolina / pixabay
Urteile

Fristenkontrolle: Anwälte müssen nicht doppelt prüfen

Rechtsanwälte müssen Fristen nicht doppelt prüfen, sofern sie sich auf eine funktionierende Organisation und die Vermerke in den Handakten verlassen können, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). Das hat nicht nur praktische, sondern auch haftungsrechtliche Konsequenzen.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht