BGH: Wohnungseigentümer dürfen Hausgeld nicht als Druckmittel zurückhalten

Veröffentlichung: 20.02.2026, 11:02 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Auch wenn die Jahresabrechnung jahrelang ausbleibt, dürfen Eigentümer ihre laufenden Hausgeldzahlungen nicht einstellen. Der Bundesgerichtshof stellt klar: Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft hat Vorrang – selbst bei Pflichtverletzungen des Verwalters.

(PDF)
cms.csgwzgeralt / pixabay

Hausgeld bleibt Pflicht – auch bei Streit

Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer dürfen laufende Hausgelder nicht zurückhalten, um Druck auf die Gemeinschaft oder den Verwalter auszuüben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 2025 (Az. V ZR 190/24) entschieden. Auf das Urteil macht die Wüstenrot Immobilen GmbH, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, aufmerksam.

Konkret ging es um den Fall einer Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Verwalter über Jahre hinweg keine ordnungsgemäße Jahresabrechnung erstellt hatte – selbst nachdem er gerichtlich dazu verpflichtet worden war. Ein Eigentümer stellte daraufhin die Zahlung seiner monatlichen Hausgelder ein, um Druck auszuüben. Vor Gericht blieb er damit jedoch erfolglos.

Finanzielle Grundlage der Gemeinschaft

Nach Auffassung des BGH stellen die laufenden Hausgelder die finanzielle Grundlage der Wohnungseigentümergemeinschaft dar. Sie sichern die laufenden Verpflichtungen – etwa Energiekosten, Versicherungen und sonstige Bewirtschaftungsausgaben. Würde einzelnen Eigentümern erlaubt, Zahlungen zurückzuhalten, könnte die Gemeinschaft schnell in Liquiditätsprobleme geraten. Damit wäre unter Umständen die Energieversorgung gefährdet oder der Versicherungsschutz nicht mehr sichergestellt. Zudem ist die Gemeinschaft verpflichtet, Rücklagen für künftige Instandhaltungen zu bilden. Die Richter stellten daher klar: Auch wenn die Gemeinschaft oder der Verwalter ihren Pflichten – hier der ordnungsgemäßen Erstellung von Jahresabrechnungen – nicht nachkommen, berechtigt das nicht zur Zurückbehaltung der laufenden Hausgelder.

Kein Druckmittel – aber Rechtsweg offen

Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass sich Eigentümer mit Pflichtverletzungen abfinden müssen. Wer keine ordnungsgemäße Jahresabrechnung erhält, kann diese gerichtlich durchsetzen. Der BGH zieht damit eine klare Linie zwischen zwei Ebenen:

  • Die Zahlungspflicht für Hausgelder bleibt bestehen.
  • Pflichtverletzungen des Verwalters sind separat gerichtlich durchsetzbar.

Ein „Selbsthilferecht“ durch Zahlungsstopp besteht nicht.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Wer eine Eigentumswohnung vermietet und regelmäßig in die Erhaltungsrücklage einzahlt, kann diese Beträge nicht sofort steuerlich geltend machen.Wer eine Eigentumswohnung vermietet und regelmäßig in die Erhaltungsrücklage einzahlt, kann diese Beträge nicht sofort steuerlich geltend machen.Foto: Adobestock
Wohngebäude

BFH-Urteil: Kein sofortiger Steuerabzug für Hausgeld in die Erhaltungsrücklage

Wenn Eigentümer einer vermieteten Wohnung monatliches Hausgeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlen, fließt ein Teil davon in die sogenannte Erhaltungsrücklage. Doch wann genau können Vermieter diese Zahlungen steuerlich geltend machen?
VBlock / pixabay
Urteile

Gewinn durch Untervermietung unzulässig: BGH stärkt Grenzen des Mietrechts

Untervermietung zur Kostendeckung ist erlaubt – zur Gewinnerzielung nicht. Mit einem aktuellen Urteil konkretisiert der Bundesgerichtshof, wann Mieter keinen Anspruch auf eine Untervermietungserlaubnis haben. Die Entscheidung dürfte weit über den Einzelfall hinausreichen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Passau im Fall um das Millionen-Erbe des Schriftstellers Hans Carossa rechtskräftig bestätigt.Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Passau im Fall um das Millionen-Erbe des Schriftstellers Hans Carossa rechtskräftig bestätigt.DALL-E
Urteile

Erbstreit um 20 Millionen Euro: BGH bestätigt Urteil im Fall Carossa-Nachlass

Ein gefälschtes Testament, ein prominenter Dichternachlass und eine Freiheitsstrafe von über fünf Jahren: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Passau im Fall um das Millionen-Erbe des Schriftstellers Hans Carossa rechtskräftig bestätigt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung fälschungssicherer Nachlassregelungen – und auf die Grenzen des Vertrauens in Betreuer und Pflegepersonen.
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Ärztinnen und Ärzte, die bis zum 7. April 2023 Corona-Schutzimpfungen verabreichten, nicht persönlich für mögliche Aufklärungs- oder Behandlungsfehler haften.Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Ärztinnen und Ärzte, die bis zum 7. April 2023 Corona-Schutzimpfungen verabreichten, nicht persönlich für mögliche Aufklärungs- oder Behandlungsfehler haften.KitzD66 / pixabay
Urteile

BGH: Staat haftet für mögliche Impfschäden – nicht die Ärztin

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Ärztinnen und Ärzte, die bis zum 7. April 2023 Corona-Schutzimpfungen verabreichten, nicht persönlich für mögliche Aufklärungs- oder Behandlungsfehler haften. Die Verantwortung liegt beim Staat. Das Urteil hat Grundsatzcharakter für die Haftungsfrage bei Corona-Impfungen.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht