Ende des „ewigen“ Widerrufsrechts beschlossen

Veröffentlichung: 12.02.2026, 08:02 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Mit der gesetzlichen Begrenzung des Widerrufsrechts bei Lebensversicherungen endet eine jahrelange Rechtsunsicherheit für Vermittler und Versicherer. Künftig gilt eine absolute Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen. Der AfW sieht darin einen wichtigen Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit in der Altersvorsorge.

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cms.wkqqeFrankMagdelyns / pixabay

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. begrüßt den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts. Mit der nun beschlossenen gesetzlichen Begrenzung des Widerrufsrechts bei Lebensversicherungen werde eine langjährige Forderung des Verbandes umgesetzt, heißt es aus Berlin.

Kern der Neuregelung ist die Einführung einer absoluten Ausschlussfrist: Spätestens 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss erlischt das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen – auch dann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, aber formal erteilt wurde. Nicht erfasst sind Fälle, in denen eine Belehrung vollständig fehlt.

Der Bundestag hatte das Gesetz am 19. Dezember 2025 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 30. Januar 2026 zu. Die Verkündung erfolgte Anfang Februar 2026. Die maßgeblichen Regelungen, darunter die Begrenzung des Widerrufsrechts, treten am 19. Juni 2026 in Kraft.

Haftungsrisiken für Vermittler und Versicherer

Das bislang mögliche sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ hatte in der Praxis zu erheblichen Unsicherheiten geführt. Widerrufe konnten auch viele Jahre nach Vertragsschluss erklärt werden – mit der Folge vollständiger Rückabwicklungen. Für Vermittler bedeutete dies unter anderem das Risiko von Provisionsrückforderungen, selbst bei lange bestehenden Verträgen.

Der AfW hatte im Gesetzgebungsverfahren wiederholt auf diese Problematik hingewiesen, unter anderem im Rahmen einer Verbändeanhörung. Ziel sei es gewesen, verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für Vermittler, Versicherer und Verbraucher zu schaffen.

„Der Gesetzgeber hat hier eine überfällige Klarstellung vorgenommen“, erklärt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. „Die klare zeitliche Begrenzung des Widerrufsrechts schafft Rechtsfrieden und schützt Verbraucher vor Intransparenz – ohne den Versicherungsvertrieb dauerhaft einem unüberschaubaren Rückabwicklungsrisiko auszusetzen.“

Rückbesinnung auf den Zweck des Widerrufsrechts

Aus Sicht des AfW rückt die Neuregelung den ursprünglichen Zweck des Widerrufsrechts wieder stärker in den Vordergrund: die Möglichkeit, eine Vertragsentscheidung innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu überdenken.

Zugleich werde verhindert, dass geringfügige oder rein formale Belehrungsmängel noch Jahre später als Grundlage für wirtschaftlich weitreichende Rückabwicklungen genutzt werden. „Diese Rechtssicherheit ist keine Einschränkung des Verbraucherschutzes, sondern seine Grundlage“, so Wirth weiter. „Gerade langfristige Vorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen benötigen stabile und verlässliche Rahmenbedingungen.“

Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung im Juni 2026 endet damit eine Phase, in der Lebensversicherungsverträge über Jahre hinweg mit einem latenten Rückabwicklungsrisiko belastet waren. Für den Vertrieb und die Produktkalkulation schafft dies aus Sicht der Branche mehr Planungssicherheit.

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