Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen: AfW fordert Rechtssicherheit
Der AfW begrüßt das Ende des "ewigen Widerrufsrechts" bei Lebensversicherungen, warnt aber zugleich vor neuen Unsicherheiten. Was aus Sicht des Vermittlerverbands nachgebessert werden muss.
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat am 1. August 2025 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts abgegeben. Der Verband unterstützt das gesetzgeberische Ziel, das bislang mögliche "ewige Widerrufsrecht" bei Lebensversicherungen zu beenden, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf, um echte Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
„Es ist richtig und überfällig, das ewige Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen zu begrenzen. Vermittlerinnen und Vermittler sowie Versicherer brauchen nach spätestens zwei Jahren endgültige Planungssicherheit“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des AfW. „Doch der Entwurf bleibt an entscheidender Stelle zu unklar: Der Begriff 'nicht ordnungsgemäße Belehrung' lässt zu viel Interpretationsspielraum. Damit drohen neue Unsicherheiten – genau das, was eigentlich beendet werden sollte.“
Konkret fordert der Verband, dass die geplante Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen auch dann greifen soll, wenn eine Widerrufsbelehrung zwar fehlerhaft, aber formal vorhanden war. Nur wenn eine Belehrung vollständig fehlt, solle ein Widerrufsrecht darüber hinaus bestehen. Zudem solle der Gesetzgeber klarstellen, dass auch bereits bestehende Verträge unter die Neuregelung fallen.
Das Widerrufsrecht hatte in der Vergangenheit zu zahlreichen Rückabwicklungen langlaufender Lebensversicherungsverträge geführt. Vermittlerinnen und Vermittler mussten dabei teils Jahre später Provisionen zurückzahlen. Der AfW warnt, dass diese Risiken ohne eindeutige Fristen auch in Zukunft bestehen bleiben könnten.
„Wir brauchen eine gesetzliche Klarheit, die für Verbraucher nachvollziehbar und für Vermittler rechtssicher ist“, so Wirth weiter. Nur so lasse sich das Vertrauen in langfristige Altersvorsorgeverträge nachhaltig stärken. Der Verband steht für den weiteren Gesetzgebungsprozess als Ansprechpartner bereit.
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