Die Pflichtversicherung bleibt politisch heiß – der GDV hält dagegen: Pflicht allein verhindere keinen Schaden. Mit „Elementar Re“ skizziert der Verband ein Sicherungssystem für Hochrisikogebiete – samt Stop-Loss-Mechanismus ab 30 Milliarden Euro.
Der GDV positioniert sich zur anhaltenden Debatte um eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden und verbindet die Frage der Versicherbarkeit mit Prävention und Raumordnung. „Eine Pflicht allein verhindert keinen einzigen Schaden. Sie verteilt nur die Kosten – ohne die Risiken zu reduzieren“, heißt es im Verbandspapier. Wer nur über Pflichten diskutiere, aber nichts an Bebauung, Raumordnung und Schutzmaßnahmen ändere, „baut ein System auf Sand“.
Gleichzeitig beschreibt der GDV einen wachsenden Druck auf die Prämienlogik: Extremwetterlagen wie Starkregen und Hochwasser verursachten häufiger und im Durchschnitt teurere Schäden. In Hochrisikogebieten stoße ein Markt mit strikt risikogerechten Prämien an Grenzen – Beiträge könnten so stark steigen, dass Haushalte sie kaum noch tragen. Der GDV warnt: „Wenn wir nichts tun, riskieren wir, die flächendeckende Versicherbarkeit zu verlieren.“
Als Antwort bringt der Verband das Konzept „Elementar Re“ ins Spiel. Im Fokus stehen rund 400.000 Wohngebäude in besonders exponierten Lagen. Diese würden in einem eigenen Risikotopf gebündelt; Versicherer könnten entsprechende Verträge übertragen. Für Eigentümer soll das bedeuten: Versicherung bleibt möglich, Prämien werden auf ein definiertes Niveau begrenzt – gestaffelt nach Gebäudegröße.
Finanziert werden soll die Differenz zur risikogerechten Prämie laut GDV nicht durch den Staat, sondern über einen kleinen Zuschlag, verteilt auf alle Wohngebäudeversicherungen – als „gezielte Solidarität“. Für sehr große Katastrophen ist zudem ein gestuftes Sicherungssystem vorgesehen: Zunächst Rückversicherung und Sicherungsfonds, erst danach ein staatlicher Stop-Loss-Mechanismus bei seltenen Extremereignissen mit sehr hohen Schadenssummen ab 30 Milliarden Euro.
Flankierend fordert der GDV unter anderem einen bundesweit einheitlichen Naturgefahrenausweis sowie ein zentrales Naturgefahrenportal, um Risiken transparenter zu machen und Prävention zu stärken.
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