Pflichtversicherung bei Elementarschäden: Mehrheit der Vermittler dafür
Die Bundesregierung plant eine verpflichtende Elementarschadenversicherung mit Opt-out-Option. Eine neue AfW-Umfrage zeigt: Viele Vermittler begrüßen den Vorschlag, warnen jedoch vor mangelnder Nachfrage und offenen Fragen zur Ausgestaltung. Welche Rolle Vermittler in diesem Modell spielen können, bleibt strittig.
Die Forderung nach einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung gewinnt politisch an Gewicht – und stößt bei unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittlern auf Zustimmung. Das zeigt das aktuelle Vermittlerbarometer des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung: 58 Prozent der befragten Vermittler*innen sprechen sich für eine Pflichtversicherung aus, lediglich 23 Prozent lehnen diese ab. 15 Prozent zeigten sich unentschieden, 4 Prozent machten keine Angaben.
Ausgangspunkt der Debatte ist der Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2025. Dort heißt es, dass Wohngebäudeversicherungen künftig nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden sollen. Bestandsverträge sollen zu einem Stichtag automatisch um die Deckung erweitert werden. Ein Opt-out-Modell soll zugleich die Möglichkeit zur Abwahl schaffen. Eine staatliche Rückversicherung soll die langfristige Versicherbarkeit gewährleisten, Versicherungsbedingungen sollen weitgehend reguliert werden.
Norman Wirth, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des AfW, erklärt: „Der Vorstoß im Koalitionsvertrag mit einem Opt-out-Modell ist ein kluger Mittelweg. Er bringt das Thema Elementarschadenversicherung dort auf die Tagesordnung, wo es bislang verdrängt wurde – ohne den Weg der Eigenverantwortung zu verbauen.“
Bereits heute sehen sich viele Vermittler in der Verantwortung: 86 Prozent geben an, im Rahmen der Wohngebäudeversicherung stets auch eine Elementarschadenversicherung anzubieten. Die Nachfrage durch Kund*innen bleibt allerdings verhalten: Nur 11 Prozent der Vermittler sprechen von „sehr hoher“ Nachfrage, 31 Prozent von „hoher“, 30 Prozent von „mäßiger“ und 22 Prozent von „geränger oder keiner“ Nachfrage.
Diese Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage wirft grundsätzliche Fragen auf. So stellt sich unter anderem, ob eine gesetzliche Verpflichtung ausreichend Wirkung entfaltet oder ob es zusätzlicher Aufklärung, transparenter Regulierung und flächendeckender Prävention bedarf. Der AfW mahnt, die Perspektive der Vermittler*innen aktiv in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Auch die Auswirkungen auf Bestandsprozesse, Beratungsdokumentation und Haftung müssten berücksichtigt werden.
Zur Methodik: An der Online-Umfrage für das 17. Vermittlerbarometer des AfW beteiligten sich im Oktober und November 2024 insgesamt 1.173 Vermittlerinnen. 88,6 Prozent der Teilnehmenden haben eine Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung, davon rund 84 Prozent als Versicherungsmaklerinnen. 62,4 Prozent der Befragten sind keine AfW-Mitglieder, womit die Ergebnisse über den Verbandsrahmen hinausreichen.
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