NÜRNBERGER empfiehlt Annahme des Übernahmeangebots durch Vienna Insurance Group
Vorstand und Aufsichtsrat der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG sprechen sich für das Übernahmeangebot der Vienna Insurance Group aus. Der angebotene Preis liegt deutlich über dem Börsenwert – und soll zugleich die strategische Neuausrichtung zum Präventionsversicherer absichern.
Der Vorstand und Aufsichtsrat der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG (NÜRNBERGER) haben eine gemeinsame Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot der Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG) veröffentlicht. Nach sorgfältiger Prüfung empfehlen beide Gremien den Aktionären, das Angebot anzunehmen und ihre Aktien anzudienen. Auch die Vorstandsmitglieder selbst beabsichtigen, ihre persönlich gehaltenen Anteile einzuliefern oder haben dies bereits getan.
120 Euro je Aktie – deutliche Prämie für Aktionäre
Die VIG bietet 120 Euro in bar je NÜRNBERGER-Aktie, was einer Prämie von 173 Prozent gegenüber dem volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs (XETRA) und 154 Prozent gegenüber dem Schlusskurs vom 13. Mai 2025 entspricht. Der Stichtag markierte den Zeitpunkt, an dem die NÜRNBERGER die Prüfung strategischer Optionen angekündigt hatte.
Die unabhängige Fairness Opinion der Investmentbank ParkView Partners bewertet den Angebotspreis als finanziell angemessen. Die Annahmefrist läuft noch bis 21. November 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).
Strategische Neuausrichtung soll fortgesetzt werden
Bereits am 16. Oktober hatten beide Unternehmen eine Zusammenschlussvereinbarung bekannt gegeben, mit der die NÜRNBERGER in ihrer Weiterentwicklung zum Präventionsversicherer unterstützt werden soll. Ziel sei ein nachhaltiges und profitables Wachstum durch Nutzung gemeinsamer Synergien in Deutschland sowie in Zentral- und Osteuropa.
Die VIG hat in diesem Zusammenhang Investitionen zugesichert, Beschäftigungsgarantien abgegeben und sich verpflichtet, die Eigenständigkeit und Identität der NÜRNBERGER zu bewahren. Zeitnah nach Abschluss des Erwerbsangebots soll – vorbehaltlich der gesetzlichen Voraussetzungen – ein Delisting der NÜRNBERGER-Aktien erfolgen. Ein separates Delisting-Angebot ist laut Unternehmensangaben nicht erforderlich.
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