Vorfälligkeit: vzbv fordert nachvollziehbare Berechnung

Nachdem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und vom Bundesfinanzministerium (BMF) der Bericht zur Vorfälligkeitsentschädigung vorgestellt wurde, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass die beiden Ministerien keine Handlungsempfehlungen entwickelt haben.

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Eine Neuregelung bei der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie sei jedoch überfällig.

Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv, dazu:

„Die Kreditwirtschaft nutzt die Vorfälligkeitsentschädigung als Lizenz zur Abzocke. Damit muss endlich Schluss sein.“

Vorzeitige Rückzahlung

Wenn ein Immobilienbesitzer seine Immobilie vorzeitig verkaufen muss, darf er den Kredit früher zurückzahlen. Der neuen EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie nach dürfen Banken und Sparkassen dabei nicht mehr abrechnen, als tatsächlich an Kosten aus der vorzeitigen Rückzahlung anfällt.

Allerdings belegt der Vorfälligkeitsbericht der Bundesregierung nun, dass es derzeit kein transparentes oder ein zweifelsfrei zulässiges Abrechnungsverfahren zur Vorfälligkeitsentschädigung gibt.

Experten identifizierten zahlreiche offene Streitfragen in Bezug auf die bisherige Praxis der Kreditwirtschaft im Bericht. Zudem ist auch ein neues Berechnungsverfahren enthalten, das dafür sorgen würde, dass Verbraucher keine überhöhten Abrechnungen mehr erhalten. Das Verbraucherschutzministerium greift dies aber nicht auf, allerdings ist laut Dorothea Mohn eine Reform der Vorfälligkeitsentschädigung und ein konkreter Gesetzesvorschlag dringend erforderlich.

Dorothea Mohn meint:

„Die Vorgaben des neuen EU-Rechts werden bis heute nicht erreicht. Das ist unhaltbar, schädigt Verbraucher und begünstigt die Interessen von Banken und Sparkassen. Es ist inakzeptabel, dass das BMJV und das beteiligte BMF nur den Status Quo feststellen.“

Bild: © Comugnero Silvana / fotolia.com

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