BVI: Vorschläge der ESA beheben PRIIPs-Mängel nicht
Nachdem die EU-Kommission ein Konsultationspapier in Auftrag gegeben hatte, da die Vorgaben zu den PRIIPs-Informationsblättern auf breite Kritik seitens Fondsbranche, Verbraucherschützern und Politikern gestoßen waren, haben die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) ein Papier veröffentlicht, das Vorschläge zur Verbesserung der Vorgaben für die PRIIPs-Informationen enthält.
Die aktuellen Vorschläge der ESAs kommentiert der BVI wie folgt:
„Mit den Vorschlägen der ESAs lassen sich die Mängel der PRIIPs-Informationen nicht beheben, weil die beiden strittigsten Probleme ungelöst bleiben. Zu der vielfach kritisierten Berechnungsmethode für Transaktionskosten sagt das Konsultationspapier überhaupt nichts. Auch die Szenarien zur Wertentwicklung sollen unverändert bleiben, obwohl die Berechnung mit Vergangenheitsdaten zu missverständlichen Ergebnissen führt. Die Ergänzung durch Angaben zur vergangenen Wertentwicklung, die den ESAs vorschwebt, würde die Aussagen der Szenarien nur verstärken. Sie taugt somit nicht als Abhilfe für ein Produktinformationsblatt, das 50 Millionen Privatanlegern in der EU als Grundlage für die Anlageentscheidung dienen soll.
Selbst die ESAs räumen ein, dass die von der EU-Kommission vorgegebene Frist zu kurz ist, um neue Ansätze für die komplexen Berechnungsmethoden zu entwickeln. Wir plädieren deshalb weiterhin dringend dafür, den für Januar 2020 vorgesehenen Starttermin für das PRIIPs-KID auf Januar 2022 zu verschieben. Nur so lässt sich verhindern, dass wir in gut einem Jahr anstelle der bewährten Wesentlichen Anlegerinformationen ein mangelhaftes PRIIPs-KID bekommen.“
Bild: © peshkov / fotolia.com
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