Im Bundestag fand am 8. November 2018 die Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)" statt.
Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V., dazu:
„Wir begrüßen, dass es aus Europa klarere Vorgaben für mehr Transparenz auch in der betrieblichen Altersvorsorge gibt. Der Regierungsentwurf bleibt aber auf halber Strecke stehen. Es wäre richtig, die Transparenz in der betrieblichen Altersvorsorge an die bei den privaten Verträgen anzupassen.“
Sparer haben nur mit standardisierten Informationen eine Möglichkeit, tatsächlich vergleichen zu können, und auf diese Weise könnte auch die dringend nötige echte Kostentransparenz geschaffen werden.
BdV kritisiert Transparenz der Unternehmen
Die Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge sollten Klartext reden und ähnlich wie die Lebensversicherer jährlich ihre Unternehmenslage unter dem Blickwinkel der Solvabilität offenlegen.
Axel Kleinlein fordert:
„Die Solvabilitätsberichte der Lebensversicherer haben sich bewährt. Für die Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge sollten sie auch eingeführt werden.“
Bild: © mizar_21984 / fotolia.com
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